Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz verstößt gegen Datenschutzrecht

Die Behörde hält es für zulässig, wenn die Polizei ein Kamerateam mitnimmt, unter anderem damit dieses Bilder von alkoholisierten oder verwirrten Personen unter Polizeigewalt und von internen Polizeidatenbanken macht. Der Landesbeauftragte verkennt dabei grob die Regeln des Datenschutzrechts, deren Einhaltung er eigentlich kontrollieren sollte.

Der Datenschutzbeauftragte ist verpflichtet, Datenschutzverstöße zu beanstanden, die - wie hier - in seiner Kontrollzuständigkeit stattfinden, wenn sie nicht unerheblich oder beseitigt sind (§ 25 Landesdatenschutzgesetz). Da er hier nicht beanstandet, verstößt er selbst gegen das Landesdatenschutzgesetz.

Penfoce ist überrascht, dass die Datenschutzbehörde nicht in der Lage ist, Datenschutzrecht anzuwenden. Dabei müsste ihr wenigstens zu denken geben, dass sie sich damit auch von dem Verständnis aller anderen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder abweicht.


Der Landesbeauftragte verlässt den Konsens, den die Datenschutzbehörden 2009 zur Mitarbeit öffentlicher Stellen an Medienproduktionen gefunden hatten. Damals hieß es noch :
„Wird das Fernsehen durch zielgerichtete behördliche Unterstützung in die Lage versetzt, personenbezogene Fimaufnahmen anzufertigen, ist dies rechtlich als Datenübermittlung an private Dritte zu werten. Für einen solchen massiven Eingriff in das Datenschutzgrundrecht der Betroffenen gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Staat, der die Betroffenen zur Duldung bestimmter Eingriffsmaßnahmen zwingen kann, ist grundsätzlich nicht befugt, Dritten die Teilnahmen daran zu ermöglichen.“ https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/78DSK_RealityTV.pdf;jsessionid=9583B24F8A72882E5EDD9F4805A9932E.1_cid354?__blob=publicationFile&v=1

Nun behauptet der Landesbeaufragte Rheinland-Pfalz, dass die Polizei an das Medienprivileg gebunden sei. Das ist falsch, denn das sogenannte Medienprivileg gewährt nur den Medien das Recht, ihre journalistische Arbeit weitgehend ohne staatliche Kontrolle zu leisten. Vermutlich meint die Datenschutzbehörde mit dem Medienprivileg, an das die Polizei gebunden sei, die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Es ist aber ein Unterschied, ob die Polizei Medien etwa an einer Aufnahme hindert oder eine Auskunft verweigert und so eine freie Berichterstattung behindert oder ob die Polizei den Medien aktiv Gelegenheiten und Einblicke anbietet, die sie sonst nicht hätten. Letzteres ist nicht durch die Presse- bzw. Rundfunkfreiheit geboten. Sofern es um personenbezogene Daten geht, ist die Polizei dazu nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt.

Weiter meint der Landesbeauftragte, dass es ausreicht, wenn die Bilder anonymisiert gesendet werden. Allerdings: Selbst wenn man eine Berechtigung der Polizei annähme, müsste zumindest eine Interessenabwägung erfolgen (vgl. Auskunftsrecht nach dem Landesgesetz über die Presse). Jedenfalls krasse Situationen (z. B. Aufnahmen aus der Gewahsamszelle) dürften dann nicht zulässig sein, da das Schutzinteresse des Betroffenen überwiegen würde. Letzeres gilt im vorliegenden Fall nicht nur wegen des Datenschutzinteresses, sondern auch wegen Verletzung der Menschenwürde, da hier der Betroffene zum bloßen Objekt der Beobachtung gemacht wird in einer Situation, in der seine Intimsphäre und seine Freiheit bereits unter Zwang eingeschränkt werden.

Zudem: Selbst wenn man die Aufnahmen für zulässig hielte, wenn für eine Anonymisierung bei Sendung gesorgt wird, bleibt festzustellen: Eine Verpixelung nur des Gesichts kann für eine Anonymisierung jedenfalls dann nicht ausreichend sein, wenn die Stimme unverfälscht wiedergegeben wird und dazu noch unverpixelte Bilder vom Körper (in einem Fall kaum bekleidet), Bilder von weiteren Beteiligten sowie von der entsprechenden Örtlichkeit und Situation mitgeliefert werden. Dass ein Einblick in personenbezogene Daten in polizeilichen Datenverarbeitungssystemen, die sonst mit engen Berechtigungskonzepten geschützt werden, für Medien zulässig sein soll, wenn nur die Bilder in der Sendung verpixelt werden, ist dabei völlig unverständlich.

Polizei München lässt filmen, nimmt aber keine Anzeige entgegen

Penforce wollte gegen die Polizistinnen und Polizisten Anzeige erstatten, die das ZDF rechtswidrig an ihrer Arbeit beteiligt haben. Diese Beteiligung hatte zu entwürdigenden Darstellungen in einem TV-Beitrag geführt und verstößt gegen das Bayerische Datenschutzgesetz. Das Polizeipräsidium München, das für den Rechtsverstoß verantwortlich ist, ist auch die zuständige Behörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz.

Penforce wollte die Anzeige pseudonym erstatten, um die eigene Privatheit weitgehend zu schützen. Die Polizei teilte mit, sie nehme keine Anzeigen unter Pseudonym entgegen.

Penforce hat nun die Aufsichtsbehörde des Polizeipräsidiums München - das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - gebeten, zum einen die Anzeige der Polizei mit der Bitte um Bearbeitung zuzuleiten und zum anderen dafür zu sorgen, dass sich die Polizei in Bayern nicht mehr an Medienproduktionen dieser Art beteiligt.

Landesdatenschutzbeauftragter Bayern prüft Polizei München

Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die Anregung von Penforce aufgegriffen und wird die Beteiligung der Polizei München an einer ZDF-Sendung überprüfen. Die Sendung zeigt entwürdigende Darstellungen von Betroffenen. Ursache war die rechtswidrige Beteiligung des ZDF an der Polizeiarbeit, für die die Polizei München verantwortlich ist.

Penforce sagt: Gut, dass der Landesbeauftragte, der Problematik nachgeht. Penforce hat darum gebeten, über das Ergebnis informiert zu werden.

Polizei Mainz lässt ZDF auf Streife und in Gewahrsamszelle filmen

Die Polizei Mainz hat gegen das Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz verstoßen, indem sie ein ZDF-Kamerateam mit auf Streife und in die Gewahrsamszelle genommen hat. Zudem wurde Einblick in ein polizeiliches Datenverarbeitungssystem und in Bild und Ton aus einer Body Cam gewährt. Die Betroffenen waren teilweise alkoholisiert, jugendlich oder hatten angeblich psychische Probleme.

Penfoce sagt: So geht das nicht. Penforce hat Anzeige beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erstattet. Dieser müsste den Datenschutzverstoß beanstanden.

Der Beitrag „Gewalt gegen Polizisten - mit Bodycam auf Streife“ (ein Film von Robert Heller, im Auftrag von ZDF.info, 2017) wurde gesendet von ZDF Info am 30.08.2017, 20:15 Uhr, verfügbar in der Mediathek bis 12.9.2017: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/gewalt-gegen-polizisten-mit-bodycam-auf-streife-100.html.

Darin ist unter anderem Folgendes aus der Einsatzbegleitung von POK Stefan Mehl und POK Gerwin Schwiersch, aus einer Gewahrsamszelle, aus einer Body Cam und aus einer polizeilichen Datenbank zu sehen (jeweils mit Sende-Minute):
- Verdächtigenvernehmung, Platzverweis, Anzeigenaufnahme, Information über Vorstrafen (ab 10:00)
- Aufnahmen aus einer Body Cam mit Bild und Ton, offenbar einschließlich Nennung des Namens der gefilmten Person (Marco…) und Dokumentation einer Beleidigung („Bullensau“) (17:50)
- Einblick in Poladis-Eintrag, offenbar unter anderem mit Namensangabe des Beschuldigten (Bildschirm ab 19:50)
- Körperliche Durchsuchung eines verdächtigen Jugendlichen (25:30)
- Beleidigung und anschließende Personenkontrolle, eine Person ist stark alkoholisiert, Platzverweis (26:30)
- Personenkontrolle, dabei auffällig: klare Tonaufnahme auch des polizeilichen Gegenübers, obwohl die Kameras später von einer entfernten Position aus und durch den dazwischen stehenden Polizeiwagen aufnehmen; körperliche Durchsuchung; Festnahme; eine gefilmte Person zeigt den Mittelfinger in die Kamera (36:40)
- Beschuldigter wird gefesselt (39:00)
- Beschuldigter in Gewahrsamszelle, nur mit einer Unterhose bekleidet; Anlegen von Hand- und Fußfesseln; Information, dass er in eine Psychiatrie eingeliefert wird (41:50)

Polizei München lässt ZDF auf Streife filmen

Die Polizei München hat gegen das Bayerische Datenschutzgesetz verstoßen, indem sie ein ZDF-Kamerateam mit auf Streife genommen hat.

Penfoce sagt: So geht das nicht. Penforce hat Anzeige beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz erstattet. Dieser müsste den Datenschutzverstoß beanstanden.

Der Beitrag „Gewalt gegen Polizisten - mit Bodycam auf Streife“ (ein Film von Robert Heller, im Auftrag von ZDF.info, 2017) wurde gesendet von ZDF Info am 30.08.2017, 20:15 Uhr, verfügbar in der Mediathek bis 12.9.2017: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/gewalt-gegen-polizisten-mit-bodycam-auf-streife-100.html.

Darin ist unter anderem Folgendes aus der Einsatzbegleitung von PHK Peter Weinmaier und Sarah Krieger zu sehen (jeweils mit Sende-Minute):
- körperliche Durchsuchung, Festnahme und Abtransport von mehreren Personen (ab ca. 03:00)
- Befragung, gewaltsame Festnahme und Abtransport einer Person in einer Flüchtlingsunterkunft (ab 05:00)
- Verdächtigenvernehmung, Alkoholtest (ab 30:00)
- am Boden liegende Person, gefesselt, verhaftet, abtransportiert (Vorwurf: versuchte gefährliche Körperverletzung (33:20).

LDI NRW fordert LAFP wieder einmal auf, das IFG NRW einzuhalten

Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit teilt mit, dass sie das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW erneut aufgefordert hat, den Antrag auf Informationszugang von Jörg Leiwandner erneut zu prüfen, da in der Innenausschusssitzung des Landtags am 30.06.2016 die Landesregierung nun ausdrücklich klargestellt habe, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden.

Die bisherige Korrespondenz zum IFG-Anspruch ist bei FragDenStaat.de dokumentiert:
https://fragdenstaat.de/anfrage/reality-tv-die-ermittler-vereinbarung-mit-dem-wdr.

Penforce sagt: Mehr als 3 Jahre nach dem Informationsfreitheitsantrag wäre es Zeit für eine offizielle Beanstandung gewesen. Aber wenn das Landesamt nun endlich das Gesetz achten und antworten würde, würde sich die Angelegenheit erledigen. Penforce ist weiterhin gespannt.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

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