LAFP NRW antwortet immerhin der LDI NRW - diese prüft weiter

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW hat nun der LDI NRW mitgeteilt, dass Jörg Leiwandner keine Auskunft erhalte, da er eine "fiktive" Person sei. Jörg Leiwandner hatte im eigenen Interesse und für Penforce seinen Auskunftsanspruch nach dem IFG NRW geltend gemacht. Er hat seit über drei Jahren keine Antwort vom LAFP erhalten.

Tatsächlich verwendet Jörg Leiwandner ein Pseudonym, ist jedoch eine natürliche Person - und darauf kommt es nach dem IFG NRW an. Die LDI NRW prüft weiter - wie seit über drei Jahren.

Die bisherige Korrespondenz zum IFG-Anspruch ist weiterhin bei FragDenStaat.de dokumentiert:
https://fragdenstaat.de/anfrage/reality-tv-die-ermittler-vereinbarung-mit-dem-wdr.

Penforce sagt: Das LAFP NRW mißachtet das Gesetz. Die Informationsfreiheitsbeauftragte unterstützt zwar den Antragsteller, müsste aber nun beanstanden. Auch nach drei Jahren wartet Penforce gespannt auf das Ergebnis.

LDI NRW erinnert erneut - LAFP NRW antwortet weiterhin nicht

Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit bietet erneut hilfreichen Service und erinnert das Landesamt ein weiteres Mal. Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW interessiert sich offenbar nicht für die gesetzliche Pflicht, über einen Antrag auch zu entscheiden.

Penforce sagt: Der Service der LDI NRW ist erfreulich - dass sich ein Polizeibehörde nicht an das Gesetz hält, nicht. Penforce ist gespannt, wann und wie die Informationsfreiheitsbeauftragte das Verfahren abschließt.

LDI NRW verbessert Service - LAFP NRW antwortet nicht

Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit NRW überrascht mit einem hilfreichen Service: Er erinnert die verpflichtete Behörde an die verspätete Auskunft und unterstützt so den Antragsteller. Nachdem der LDI NRW länger als 2 Jahre für die Bearbeitung der Unterstützungsbitte brauchte, ist das eine positve Überraschung.

Die Polizeibehörde LAFP NRW hat den ursprünglichen Informationsfreiheitsantrag heute seit 794 Tagen nicht beschieden.

Penforce freut sich über den Service des LDI NRW und hat das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW an die Erledigung des Antrags erinnert.

Informationsfreiheitsbeauftragter NRW bestätigt Auffassung von Penforce - nach 2 Jahren

Der Informationsfreiheitsbeauftragte NRW hat nun die Auffassung von Penforce bestätigt, dass bei einer Anfrage nach dem IFG NRW keine ladungsfähige Postanschrift angegeben werden muss.
Zugleich hat der Informationsfreiheitsbeauftragte das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW auf diese Rechtslage aufmerksam gemacht. Die Behörde hatte die Anfrage von Penforce nicht weiter bearbeitet und dies mit der Notwendigkeit einer Postadresse begründet.

Penforce sagt: Gut, dass der Informationsfreiheitsbeauftragte nun seiner Aufgabe nachkommt. Zwei Jahre Wartezeit sind dafür allerdings deutlich zu lang. Es bleibt abzuwarten, ob die Polizeibehörde nun die angeforderte Vereinbarung mit dem WDR übersendet.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

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