3 Jahre später: LAFP antwortet nicht - LDI NRW braucht länger

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW hat seit über drei Jahren einen Informationsfreiheitsantrag zu Unrecht nicht beschieden. Die Informationsfreiheitsbeauftragte hat dem Landesamt ihre Rechtsauffassung mitgeteilt, aber das Vorgehen bisher nicht beanstandet. Nach einer weiteren Erinnerung wartet Penforce weiter auf den Abschluss der Angelegenheit.

Die bisherige Korrespondenz zum IFG-Anspruch ist bei FragDenStaat.de dokumentiert:
https://fragdenstaat.de/anfrage/reality-tv-die-ermittler-vereinbarung-mit-dem-wdr.

Penforce sagt: Das LAFP NRW mißachtet das Gesetz. Die Informationsfreiheitsbeauftragte müsste nun beanstanden. Auch nach drei Jahren wartet Penforce gespannt auf das Ergebnis.

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