Zoll Selb 2 (Reality-TV)

Zollverwaltung setzt Reality-TV aus

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat erreicht, dass die Zollverwaltung die Dreharbeiten in Reality-TV-/Dokutainment und ähnlichen Formaten bis auf weiteres aussetzt.

Der Bundesbeauftragte hat weiterhin Zweifel, dass bei den betroffenen Privatpersonen der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist. Der Bundesbeauftragte hat das zuständige Bundesministerium der Finanzen gebeten, ihn vorher zu informieren, sollte die Zollverwaltung
oder eine andere Stelle der Bundesfinanzverwaltung Dreharbeiten in Reality-TV-/Dokutainment und ähnlichen Formaten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen wollen.

Von der ersten Beschwerde durch Penforce beim Bundesbeauftragten bis zur Nachricht über die Aussetzung dauerte das Verfahren rund 20 Monate.

Penforce sagt: Es ist erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium die offenkundigen Grundrechtsverletzungen bei der Zollverwaltung durch Reality-TV-Beteiligung nicht fortsetzt. Die Formulierung "bis auf weiteres" wirft allerdings die Frage auf, unter welchen "weiteren" Umständen, die bisherige Praxis wieder aufgenommen werden soll. Für einen solchen Fall hat der Bundesbeauftragte das Ministerium um vorherige Beteiligung gebeten. Das macht Hoffnung, dass sich Vergleichbares nicht wiederholt.

Hier hat eine Beschwerde von Penforce dazu geführt, dass ein Datenschutzbeauftragter tätig geworden ist und ein Missstand abgestellt wurde.

So geht Datenschutzaufsicht: Bundesbeauftragter macht vor, wie Kontrolle funktioniert

Der Bundesbeauftragte lässt nicht locker, sondern stellt der Bundesverwaltung die richtigen Fragen. Damit geht er seiner Aufsichtsaufgabe zwar recht langsam, aber beharrlich nach. Zudem erläutert der Bundesbeauftragte in seinen Schreiben an Penforce den Stand des Verfahrens und seine rechtliche Auffassung.

Eine Selbstverständlichkeit? Natürlich, aber im Vergleich zu den anderen Aufsichtsbehörden, deren Arbeit Penforce auf diesen Seiten dokumentiert: eine Ausnahme.

Penforce sagt: Der Bundesbeauftragte macht die Arbeit, die von einer Datenschutzbehörde zu erwarten ist. Penforce wartet gespannt auf das Ergebnis.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit antwortet nicht

Der Bundesbeauftragte hat bisher auf die Eingabe von Penforce in keiner Form reagiert.

Penforce Germany erinnert.

TIMELINE: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit benötigt für seine Prüfung bisher 6 Monate.

Zoll zeigt Festnahme von Verdächtigen unter Drogen im TV

Kabel 1: Achtung Kontrolle: Zoll Selb zeigt Festnahme von Verdächtigen unter Drogen

Der Zoll Selb zeigt seine Arbeit: Unter anderem werden Personen und Kfz untersucht bzw. durchsucht. Mindestens zwei Männer stehen dabei unter schwerem Drogeneinfluss. Einer der Männer wird als Verdächtiger festgenommen und mit Handschellen gefesselt. Auf die Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.

http://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/folge/drogensuendern-spur-1.41598 [aufgerufen am 24.08.2011; voraussichtlich nur kurzfristig verfügbar].

Penforce Germany hat den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.

Die Einzelheiten:
  • Dogenwischtest an kontrollierten Personen
  • Taschenkontrolle, Durchsuchung einer Geldbörse
  • Kfz-Durchsuchung
  • Befragungen, Verwarnungen, Belehrungen
  • Beschlagnahme gegenüber kontrollierten Personen
  • Körperliche Untersuchung, für die ein Pflaster über einer Verletzung entfernt werden muss
    Eine kontrollierte Person kann nach positivem Wischtest-Ergebnis kaum das Kfz verlassen, da sie Ihre Bewegungen nicht mehr normal kontrollieren kann und am ganzen Körper zittert. Nach der Bewertung der Zollbeamtin ist die Personen „völlig neben der Spur“ und darf „keinen Meter mehr fahren“.
  • Dialog: Zollbeamter: „Also Sie haben´s in der Unterhose“, Kontrollierter: „Ja“. Es werden 20 g Crystal gefunden.
  • Der kontrollierten Person werden Handschellen angelegt. Später wird gezeigt, wie die Person mit Handschellen an einer Wand-Öse gefesselt ist.
  • Die Zollbeamtin erläutert, dass ein Verdacht besteht, das das Crystal für den Verkauf bestimmt ist. Ein Kommentar informiert darüber, dass mit Untersuchungshaft und möglicherweise zwei Jahren Haftstrafe oder mehr zu rechnen ist.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

Aktuelle Aktion

Gegen Reality-TV mit Behörden: Penforce informiert die Datenschützbehörden.

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