JVA Darmstadt (Reality-TV)

Freiwillig im Knast - Der Hessische Datenschutzbeauftragte: JVA-Häftlinge wollten ins Fernsehen

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Ronellenfitsch sieht kein Problem, wenn Häftlinge in einer Justizvollzugsanstalt für eine Reality-TV-Sendung gefilmt und gesendet werden. Obwohl er für seine Auffassung keine nachvollziehbare Begründung nennt, ist anzunehmen, dass er von einer Einwilligung ausgeht. Zweifel an der Freiwilligkeit kommen dabei anscheinend nicht auf, obwohl die betroffenen Personen Häftlinge und Vollzugsbeamte sind.

Penforce Germany sagt: Der Hessische Datenschutzbeauftragte verkennt die Rechtslage. Von Freiwilligkeit bei der Einwilligung kann jedenfalls bei Häftlingen, die im besonderen Gewaltverhältnis stehen, nicht ausgegangen werden. So wird der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Ronellenfitsch seinen Aufgaben nicht gerecht.

Zusammenfassung der Prüfung eines Reality-TV-Beitrags der JVA Darmstadt:

(1) Kabel 1, Achtung Kontrolle zeigt u. a., wie Vollzugsbeamte einen Häftling aus dem Haftraum holen, Hafträume kontrollieren, Häftlinge transportieren, kontrollieren und befragen, sowie wie ein persönlicher Gegenstand eingezogen und ein Schadensersatzanspruch angekündigt wird.

(2) Penforce Germany bittet den Hessischen Datenschutzbeauftragten um Prüfung.

(3) Der Hessische Datenschutzbeauftragte teilt mit, es sei kein datenschutzrechtlicher Verstoß festzustellen.

(4) Da die Behörde keine näheren Angaben macht, stellt Penforce Germany Fragen zum festgestellten Sachverhalt und zu Einzelheiten der rechtlichen Bewertung.

(5) Der Hessische Datenschutzbeauftragte beantwortet die Fragen nicht. Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass ausschließlich Schauspieler in Kulissen zu sehen war, ist von schwerwiegenden Verstößen gegen Datenschutzrecht auszugehen, die die zuständige Behörde ignoriert.

JVA Darmstadt lässt im Knast filmen: Hessischer Datenschutzbeauftragter sieht kein Problem, Penforce hat noch Fragen

Der Hessische Datenschutzbeauftragte sieht kein Datenschutzproblem, erläutert aber weder, welcher Sachverhalt seiner Bewertung zugrunde liegt, noch was die wesentlichen rechtlichen Erwägungen sind.

Penforce Germany sagt: Da bleiben viele Fragen offen:
  • Geht der Datenschutzbeauftragte davon aus, dass alle gezeigten Personen als Schauspieler engagiert wurden und nicht etwa JVA-Beschäftigte und Häftlinge waren?
  • Geht der Datenschutzbeauftragte alternativ davon aus, dass es eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an das Kamerateam gibt? Welche?
  • Geht der Datenschutzbeauftragte alternativ davon aus, dass die Datenübermittlungen nach Einwilligung stattfanden? Aufgrund welcher Erwägungen hält er Freiwilligkeit im Rahmen eines Beamten-/Arbeitsverhältnisses bzw. im Rahmen eines besonderen Gewaltverhältnissen für möglich?
Penforce Germany wartet interessiert auf die Antwort.

JVA Darmstadt lässt im Knast filmen - Datenschutz prüft

Kabel 1: Achtung Kontrolle: Häftlinge werden bei der Kontrolle Ihres Körpers, ihrer Zelle und ihrer Sachen gefilmt:

Die Beamten Andreas Schober und Jörg Bültemann und andere wurden bei ihrer Tätigkeit begleitet, die unter anderem die körperliche Kontrolle von Häftlingen sowie von deren Zellen und deren persönlichen Habseligkeiten bis ins Detail umfasst.


http://www.kabeleins.de/doku_reportage/achtung_kontrolle/videos/ganze-folgen/clip_kontrolle-im-knast_190593/### [aufgerufen am 17.06.2011; voraussichtlich nur kurzfristig verfügbar].

Penforce Germany hat den Hessischen Datenschutzbeauftragten informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.

Die Einzelheiten:
  • Die Beamten holen einen Häftling aus seinem Haftraum und führen eine Leibesvisitation durch (Abtasten offen; Untersuchung ohne Kleidung hinter einem Sichtschutz).
  • Der Häftling sitzt wegen eines Verstoßes gegen das BtmG seit 15 Monaten und für weitere 16 Monaten ein. Er ist krank uns soll zu einer Untersuchung ins Krankenhaus gebracht werden.
  • Der Haftraum eines Häftlings wird kontrolliert. Der Häftling wird nach verbotenen Gegenständen am Körper durchsucht.
  • Die Kamera begleitet die Beamten im Haftraum bei der detaillierten Kontrolle auch einzelner Gegenstände wie Kleidung, Nahrungsmittel, Toilette und Müllbeutel. Die Art und Weise der Aufbewahrung wird kritisiert.
  • Der Werkstattwagen eines Unternehmens auf dem Weg in die JVA wird durchsucht.
    Häftlinge werden beim Ausstieg aus einem Transportbus nach einer Verlegung gefilmt. Die abgelegte Kleidung der Häftlinge wird kontrolliert. Das Gepäck der Häftlinge wird detailliert kontrolliert. Verbotene Gegenstände (Messer, Wecker) werden eingezogen.
  • Ein weiterer Haftraum wird kontrolliert. Die Beamten beschweren sich über die Luft im Raum. Die Kamera begleitet die Beamten im Haftraum bei der detaillierten Kontrolle auch einzelner Gegenstände wie Kleidung, Küchenutensilien und Poster. Verdächtige Gegenstände werden mit dem Häftling besprochen.
  • Ein weiterer Haftraum wird kontrolliert. Der Häftling wird nach verbotenen Gegenständen am Körper durchsucht. Die Kamera begleitet die Beamten im Haftraum bei der detaillierten Kontrolle auch einzelner Gegenstände. Ein „Pendel“ zum verbotenen Austausch von Gegenständen wird eingezogen. Es wird angekündigt, dass ein Schadensersatzanspruch von 10 Euro (bei 40 Euro Taschengeld monatlich) geltend gemacht wird. Der Häftling wird befragt.

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