Zoll Selb (Reality-TV)

Zollverwaltung setzt Reality-TV aus

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat erreicht, dass die Zollverwaltung die Dreharbeiten in Reality-TV-/Dokutainment- und ähnlichen Formaten bis auf weiteres aussetzt.

Der Bundesbeauftragte hat weiterhin Zweifel, dass bei den betroffenen Privatpersonen der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist. Der Bundesbeauftragte hat das zuständige Bundesministerium der Finanzen gebeten, ihn vorher zu informieren, sollte die Zollverwaltung
oder eine andere Stelle der Bundesfinanzverwaltung Dreharbeiten in Reality-TV-/Dokutainment- und ähnlichen Formaten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen wollen.

Von der ersten Beschwerde durch Penforce beim Bundesbeauftragten bis zur Nachricht über die Aussetzung dauerte das Verfahren rund 20 Monate.

Penforce sagt: Es ist erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium die offenkundigen Grundrechtsverletzungen bei der Zollverwaltung durch Reality-TV-Beteiligung nicht fortsetzt. Die Formulierung "bis auf weiteres" wirft allerdings die Frage auf, unter welchen "weiteren" Umständen, die bisherige Praxis wieder aufgenommen werden soll. Für einen solchen Fall hat der Bundesbeauftragte das Ministerium um vorherige Beteiligung gebeten. Das macht Hoffnung, dass sich Vergleichbares nicht wiederholt.

Hier hat eine Beschwerde von Penforce dazu geführt, dass ein Datenschutzbeauftragter tätig geworden ist und ein Missstand abgestellt wurde.

So geht Datenschutzaufsicht: Bundesbeauftragter macht vor, wie Kontrolle funktioniert

Der Bundesbeauftragte lässt nicht locker, sondern stellt der Bundesverwaltung die richtigen Fragen. Damit geht er seiner Aufsichtsaufgabe zwar recht langsam, aber beharrlich nach. Zudem erläutert der Bundesbeauftragte in seinen Schreiben an Penforce den Stand des Verfahrens und seine rechtliche Auffassung.

Eine Selbstverständlichkeit? Natürlich, aber im Vergleich zu den anderen Aufsichtsbehörden, deren Arbeit Penforce auf diesen Seiten dokumentiert: eine Ausnahme.

Penforce sagt: Der Bundesbeauftragte macht die Arbeit, die von einer Datenschutzbehörde zu erwarten ist. Penforce wartet gespannt auf das Ergebnis.

Zoll hat geantwortet - Bundesbeauftragter hat noch Fragen

Der Zoll (Bundesfinanzdirektion Südost) hat dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geantwortet. Danach habe der Zoll sich an einen Erlass des Bundesfinanzministeriums gehalten, die Einwilligungen aller Betroffenen eingeholt und damit alles richtig gemacht.

Der Bundesbeauftragte sieht allerdings seine Bedenken nicht ausgeräumt, dass die Einwilligungserklärungen der Betroffenen wirksam sind. Er hat die Bundesfinanzdirektion Südost dazu erneut um Stellungnahme gebeten. Außerdem hat er sich an das Bundesfinanzministerium mit der Bitte gewandt, seinen entsprechenden Erlass zu überprüfen.

Penforce Germany freut sich, dass die Datenschutzbehörde ihre Aufgabe wahrnimmt, und wartet gespannt auf das Ergebnis.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit antwortet nicht

Nach einer Zwischennachricht im Mai 2011 antwortet der Bundesbeauftragte auch nach zwei Erinnerungen nicht mehr.

Penforce Germany erinnert auch ein drittes Mal.

TIMELINE: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit benötigt für seine Prüfung bisher 9 Monate.

Bundesbeauftragter hat Prüfung noch nicht abgeschlossen - Penforce erinnert

Auch nach mehr als acht Monaten Bearbeitungzeit hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit noch kein Prüfungsergebnis mitgeteilt. Penforce Germany hat die Behörde erinnert.

TIMELINE: Der BfDI benötigte bisher acht Monate zur Prüfung.

Zoll Selb erläutert Vaginalkontrollen im TV - Datenschutz prüft

Kabel 1: Achtung Kontrolle: Vaginalkontrolle mit dem Zoll Selb

Der Zoll Selb zeigt seine Arbeit in der Dienststelle: Befragungen von Personen und Untersuchungen von Kfz. Die positiven Ergebnisse inklusive Funden aus Vaginalkontrollen werden ausführlich kommentiert. Auf die Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.

http://www.kabeleins.de/doku_reportage/achtung_kontrolle/videos/ganze-folgen/clip_28-3-keine-chance-fuer-drogenschmuggler_166178/ [aufgerufen am 03.04.2011]

Penforce Germany hat den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.

Die Einzelheiten:
  • Die Beamtin Annette Guth und der Beamte Thomas Zitzmann befragen einen
    Verdächtigen und durchsuchen dessen Kfz. Die betroffene Person wird mit Bild und Ton
    aufgezeichnet. Bei der Ausstrahlung ist der Kopf der Person elektronisch unkenntlich
    gemacht, Körper, Kfz und Stimme nicht.
  • Der Verdacht, dass die Person zu verzollende Gegenstände mit sich führt, bestätigt sich (Zigaretten).
  • Der Verdacht, dass die Person eine verbotene Waffe mitgeführt hat, wird ausführlich
    verfolgt, bestätigt sich aber nicht.
  • Die Beamten präsentieren dem Kamerateam immer wieder Sachverhaltsschilderungen
    und -bewertungen.
  • In der Dienststelle des Zolls Selb wird die Durchsuchung und Befragung von vier
    verdächtigen Personen gefilmt. Das Kfz wird durchsucht. Die betroffenen Personen
    werden mit Bild und Ton aufgezeichnet. Bei der Ausstrahlung sind die Köpfe der
    Personen elektronisch unkenntlich gemacht, Körper, Kfz und Stimmen nicht.
  • Das Ergebnis eines Drogenwischtests wird dem Kamerateam erläutert. Der
    Amphetamintest fällt positiv aus.
  • Die weiblichen Personen werden zu einer körperlichen Untersuchung durch eine
    Zollbeamtin gebeten. Das Ergebnis (hier negativ) wird dem Kamerateam erläutert. Ein
    Verdacht bleibe trotzdem bestehen.
  • Gegenüber den weiblichen Verdächtigen wird eine ärztliche Untersuchung angeordnet.
    Das Kamerateam begleitet die Zollbeamten und die Verdächtigen ins Krankenhaus.
  • Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird dargestellt und erläutert: Man habe in
    der Vagina einer der Verdächtigen zwei Kondome mit mehr als 7 g Marihuana und mehr
    als 13 g Speed gefunden. Damit sei beim Speed die nicht geringe Menge überschritten.
    Da die Verdächtige „kein unbeschriebenes Blatt“ sei, drohe eine Haftstrafe von bis zu
    drei Jahren.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

Aktuelle Aktion

Gegen Reality-TV mit Behörden: Penforce informiert die Datenschützbehörden.

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