Polizei Hamburg (Reality-TV)

Fazit und Zusammenfassung zum Reality-TV-Beitrag der Polizei Hamburg

Penforce sagt: Die Polizei Hamburg verstößt offensichtlich gegen Datenschutzrecht. Der Hamburgische Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit weiß das und ignoriert es. Damit ist eine Fortsetzung der rechtswidrigen Praxis der Polizei zu befürchten. Die Datenschutzbehörde erfüllt ihre Aufgabe nicht.

Die Hamburgische Beauftragte hatte zunächst mitgeteilt, er wolle dem Sachverhalt, auf den Penforce aufmerksam gemacht hatte, nachgehen, aber nicht über das Ergebnis informieren. Erst nach einem Informationsfreiheitsantrag hat die Behörde mitgeteilt, sie habe der Polizei "anheim gestellt", die Angelegenheit selbst zu prüfen. Über ein gegebenenfalls eintreffendes Schreiben der Polizei wolle man Penforce informieren.

Wie zu erwarten liegt auch mehr als vier Monate später bei Penforce keine Information vor. Penfore geht daher davon aus, dass weder die Polizei noch der Datenschutzbeauftragte eine Prüfung vorgenommen haben, und schließt die Angelegenheit ab.

Penforce bedauert, das die Behörden nicht motiviert werden konnten, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

Datenschutzbehörde Hamburg stellt Polizei Datenschutzprüfung "anheim"

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mitgeteilt, er habe der Polizei anheimgestellt, die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit noch einmal zu prüfen. Sollte er eine Antwort der Polizei erhalten, werde er Penforce darüber in Kenntnis setzen.

Penforce freut sich, dass die Behörde über ihr Vorgehen doch noch informiert - wenn auch erst nach einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Polizei eine Prüfung "anheimzustellen" ist zwar nicht gerade die Reaktion, die von einer Aufsichtsbehörde zu erwarten ist, Penforce ist aber auf das Ergebnis einer eventuellen Prüfung gespannt.

Hamburgischer Beauftragter will tätig werden, aber das Ergebnis nicht mitteilen

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat angekündigt, dass er die Praxis der Medienbegleitung bei der Hamburger Polizei ermitteln wolle. Nun hat er mitgeteilt, dass er Penforce das Ergebnis seiner Bemühungen nicht mitteilen könne.

Penforce freut sich, dass der Beauftragte dem Hinweis nachgeht. Zur Information über das weitere Vorgehen und das Ergebnis hat Penforce einen Antrag nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz gestellt.

Polizei Hamburg lässt bei Wohnungsdurchsuchung und Vernehmungen filmen

Die Polizei zeigt ihre Arbeit unter anderem bei einer Wohnungsdurchsuchung und bei Vernehmungen. Auf die Personen, die von den Polizeimaßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1669088/Unterwegs-mit-dem-Kriminaldauerdienst [aufgerufen am 26.06.2012; voraussichtlich nur kurzfristig verfügbar].

Penforce hat den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.


Die Einzelheiten: Beschäftigte der Polizei Hamburg – unter anderem KOK Carsten Mahr, KOK Oliver Rohé, KK Gerald Siehl, KK Marc Hoffmann, KHK Thorsten Seidel und Michael Schneider – ließen sich bei ihrer Arbeit durch ein Kamerateam für den Sender ZDFinfo begleiten. Im gesendeten Beitrag ist unter anderem Folgendes zu sehen:
  • Hausdurchsuchung im Asylbewerberheim:
    Die Kamera blickt in den Wohnraum, der Ton des Gesprächs zwischen Polizeibeschäftigten und Bewohner, der offensichtlich gerade geweckt wurde, wird aufgenommen.
    Wohnungsdurchsuchung: Gefundene Drogen, persönliche Aufzeichnungen werden von einer Position im Raum aus gezeigt.
  • Brand in Industrieanlage: Feuerwehrleute und Personal werden in Innen- und Außenräumen während des Einsatzes gezeigt.
  • Klärung des Hausrechts eines Supermarkts:
    Beschäftigte des Unternehmens, des Wachdienstes, mutmaßliche Hausrechtsstörer und Kunden werden gezeigt. Ihr Gespräch mit den Polizeibeschäftigten wird verfolgt.
    Schreibarbeit bei offener Ermittlungsakte.
  • Polizeiliche Vernehmung eines des Betäubungsmittelhandels Beschuldigten in Polizeiräumen, gefolgt von detaillierten Erläuterungen der aufgefundenen Betäubungsmittel und der voraussichtlichen Verfahrensschritte.
  • Gespräch mit Geschädigten eines Wohnungseinbruchs, die nach Darstellung des Polizeibeschäftigten und der Off-Stimme „unter Schock“ stehen.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

Aktuelle Aktion

Gegen Reality-TV mit Behörden: Penforce informiert die Datenschützbehörden.

Aktuelle Beiträge

Landesdatenschutzbeauftrag ter...
Die Behörde hält es für zulässig, wenn die Polizei ein Kamerateam...
penforce - 16. Januar, 22:15
Polizei München lässt...
Penforce wollte gegen die Polizistinnen und Polizisten Anzeige erstatten,...
penforce - 21. September, 21:40
Landesdatenschutzbeauftrag ter...
Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die Anregung...
penforce - 21. September, 21:29

Datenschutz-RSS

Suche

 

Credits

Creative Commons

Creative Commons Lizenzvertrag
Diese(s) Werk bzw. Inhalt von Penforce Germany steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz.
Über diese Lizenz hinausgehende Erlaubnisse können Sie unter http://penforce.twoday.net/stories/29752108/ erhalten.