Behörden dürfen keine Fernseh-Teams mitnehmen, wenn sie staatliche Gewalt ausüben
Reality-TV, bei dem Beschäftigte von Behörden ein Fernseh-Team mit zur Arbeit nehmen, ist nach deutschem Recht meistens verboten. Scipted Reality, bei der die betroffenen Personen mitspielen, und Fälle, in denen die Betroffenen wirklich freiwillig ihre Einwilligung geben, sind Ausnahmen.
Penforce Germany sagt: Behörden dürfen keine Fernseh-Teams mitnehmen, wenn sie staatliche Gewalt ausüben. Jedenfalls in diesen Fällen kann nicht von einer freiwilligen Einwilligung der betroffenen Personen ausgegangen werden.
Penforce Germany ermutigt die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dazu, alle Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, einzusetzen, um zu verhindern, das Behörden in solchen Fällen gegen die Menschenwürde und gegen das Datenschutzrecht verstoßen.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben in Ihrer Reality-TV-Entschließung Folgendes festgehalten:
„Wird das Fernsehen durch zielgerichtete behördliche Unterstützung in die Lage versetzt, personenbezogene Filmaufnahmen anzufertigen, ist dies rechtlich als Datenübermittlung an private Dritte zu werten. Für einen solchen massiven Eingriff in das Datenschutzgrundrecht der Betroffenen gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Staat, der die Betroffenen zur Duldung bestimmter Eingriffsmaßnahmen zwingen kann, ist grundsätzlich nicht befugt, Dritten die Teilnahme daran zu ermöglichen. Auch das Vorliegen einer wirksamen vorherigen Einwilligung der Betroffenen wird regelmäßig zweifelhaft sein. Für eine solche Einwilligung ist es insbesondere notwendig, die betroffene Person rechtzeitig über Umfang, Dauer und Verwendungszwecke der Aufnahmen aufzuklären und auf die Freiwilligkeit seiner Einwilligung hinzuweisen. Angesichts der Überraschungssituation sowie der mit dem staatlichen Eingriff nicht selten verbundenen Einschüchterung ist hier eine besonders sorgfältige Prüfung geboten.“
Quelle:
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/78DSK_RealityTV.html?nn=409240
Penforce Germany sagt: Behörden dürfen keine Fernseh-Teams mitnehmen, wenn sie staatliche Gewalt ausüben. Jedenfalls in diesen Fällen kann nicht von einer freiwilligen Einwilligung der betroffenen Personen ausgegangen werden.
Penforce Germany ermutigt die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dazu, alle Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, einzusetzen, um zu verhindern, das Behörden in solchen Fällen gegen die Menschenwürde und gegen das Datenschutzrecht verstoßen.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben in Ihrer Reality-TV-Entschließung Folgendes festgehalten:
„Wird das Fernsehen durch zielgerichtete behördliche Unterstützung in die Lage versetzt, personenbezogene Filmaufnahmen anzufertigen, ist dies rechtlich als Datenübermittlung an private Dritte zu werten. Für einen solchen massiven Eingriff in das Datenschutzgrundrecht der Betroffenen gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Staat, der die Betroffenen zur Duldung bestimmter Eingriffsmaßnahmen zwingen kann, ist grundsätzlich nicht befugt, Dritten die Teilnahme daran zu ermöglichen. Auch das Vorliegen einer wirksamen vorherigen Einwilligung der Betroffenen wird regelmäßig zweifelhaft sein. Für eine solche Einwilligung ist es insbesondere notwendig, die betroffene Person rechtzeitig über Umfang, Dauer und Verwendungszwecke der Aufnahmen aufzuklären und auf die Freiwilligkeit seiner Einwilligung hinzuweisen. Angesichts der Überraschungssituation sowie der mit dem staatlichen Eingriff nicht selten verbundenen Einschüchterung ist hier eine besonders sorgfältige Prüfung geboten.“
Quelle:
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/78DSK_RealityTV.html?nn=409240
penforce - 23. Juni, 20:28