Zoll hat geantwortet - Bundesbeauftragter hat noch Fragen

Der Zoll (Bundesfinanzdirektion Südost) hat dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geantwortet. Danach habe der Zoll sich an einen Erlass des Bundesfinanzministeriums gehalten, die Einwilligungen aller Betroffenen eingeholt und damit alles richtig gemacht.

Der Bundesbeauftragte sieht allerdings seine Bedenken nicht ausgeräumt, dass die Einwilligungserklärungen der Betroffenen wirksam sind. Er hat die Bundesfinanzdirektion Südost dazu erneut um Stellungnahme gebeten. Außerdem hat er sich an das Bundesfinanzministerium mit der Bitte gewandt, seinen entsprechenden Erlass zu überprüfen.

Penforce Germany freut sich, dass die Datenschutzbehörde ihre Aufgabe wahrnimmt, und wartet gespannt auf das Ergebnis.

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