JVA Darmstadt lässt im Knast filmen: Hessischer Datenschutzbeauftragter sieht kein Problem, Penforce hat noch Fragen

Der Hessische Datenschutzbeauftragte sieht kein Datenschutzproblem, erläutert aber weder, welcher Sachverhalt seiner Bewertung zugrunde liegt, noch was die wesentlichen rechtlichen Erwägungen sind.

Penforce Germany sagt: Da bleiben viele Fragen offen:
  • Geht der Datenschutzbeauftragte davon aus, dass alle gezeigten Personen als Schauspieler engagiert wurden und nicht etwa JVA-Beschäftigte und Häftlinge waren?
  • Geht der Datenschutzbeauftragte alternativ davon aus, dass es eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an das Kamerateam gibt? Welche?
  • Geht der Datenschutzbeauftragte alternativ davon aus, dass die Datenübermittlungen nach Einwilligung stattfanden? Aufgrund welcher Erwägungen hält er Freiwilligkeit im Rahmen eines Beamten-/Arbeitsverhältnisses bzw. im Rahmen eines besonderen Gewaltverhältnissen für möglich?
Penforce Germany wartet interessiert auf die Antwort.

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