JVA Darmstadt lässt im Knast filmen - Datenschutz prüft

Kabel 1: Achtung Kontrolle: Häftlinge werden bei der Kontrolle Ihres Körpers, ihrer Zelle und ihrer Sachen gefilmt:

Die Beamten Andreas Schober und Jörg Bültemann und andere wurden bei ihrer Tätigkeit begleitet, die unter anderem die körperliche Kontrolle von Häftlingen sowie von deren Zellen und deren persönlichen Habseligkeiten bis ins Detail umfasst.


http://www.kabeleins.de/doku_reportage/achtung_kontrolle/videos/ganze-folgen/clip_kontrolle-im-knast_190593/### [aufgerufen am 17.06.2011; voraussichtlich nur kurzfristig verfügbar].

Penforce Germany hat den Hessischen Datenschutzbeauftragten informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.

Die Einzelheiten:
  • Die Beamten holen einen Häftling aus seinem Haftraum und führen eine Leibesvisitation durch (Abtasten offen; Untersuchung ohne Kleidung hinter einem Sichtschutz).
  • Der Häftling sitzt wegen eines Verstoßes gegen das BtmG seit 15 Monaten und für weitere 16 Monaten ein. Er ist krank uns soll zu einer Untersuchung ins Krankenhaus gebracht werden.
  • Der Haftraum eines Häftlings wird kontrolliert. Der Häftling wird nach verbotenen Gegenständen am Körper durchsucht.
  • Die Kamera begleitet die Beamten im Haftraum bei der detaillierten Kontrolle auch einzelner Gegenstände wie Kleidung, Nahrungsmittel, Toilette und Müllbeutel. Die Art und Weise der Aufbewahrung wird kritisiert.
  • Der Werkstattwagen eines Unternehmens auf dem Weg in die JVA wird durchsucht.
    Häftlinge werden beim Ausstieg aus einem Transportbus nach einer Verlegung gefilmt. Die abgelegte Kleidung der Häftlinge wird kontrolliert. Das Gepäck der Häftlinge wird detailliert kontrolliert. Verbotene Gegenstände (Messer, Wecker) werden eingezogen.
  • Ein weiterer Haftraum wird kontrolliert. Die Beamten beschweren sich über die Luft im Raum. Die Kamera begleitet die Beamten im Haftraum bei der detaillierten Kontrolle auch einzelner Gegenstände wie Kleidung, Küchenutensilien und Poster. Verdächtige Gegenstände werden mit dem Häftling besprochen.
  • Ein weiterer Haftraum wird kontrolliert. Der Häftling wird nach verbotenen Gegenständen am Körper durchsucht. Die Kamera begleitet die Beamten im Haftraum bei der detaillierten Kontrolle auch einzelner Gegenstände. Ein „Pendel“ zum verbotenen Austausch von Gegenständen wird eingezogen. Es wird angekündigt, dass ein Schadensersatzanspruch von 10 Euro (bei 40 Euro Taschengeld monatlich) geltend gemacht wird. Der Häftling wird befragt.

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