Freiwillig im Knast - Der Hessische Datenschutzbeauftragte: JVA-Häftlinge wollten ins Fernsehen

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Ronellenfitsch sieht kein Problem, wenn Häftlinge in einer Justizvollzugsanstalt für eine Reality-TV-Sendung gefilmt und gesendet werden. Obwohl er für seine Auffassung keine nachvollziehbare Begründung nennt, ist anzunehmen, dass er von einer Einwilligung ausgeht. Zweifel an der Freiwilligkeit kommen dabei anscheinend nicht auf, obwohl die betroffenen Personen Häftlinge und Vollzugsbeamte sind.

Penforce Germany sagt: Der Hessische Datenschutzbeauftragte verkennt die Rechtslage. Von Freiwilligkeit bei der Einwilligung kann jedenfalls bei Häftlingen, die im besonderen Gewaltverhältnis stehen, nicht ausgegangen werden. So wird der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Ronellenfitsch seinen Aufgaben nicht gerecht.

Zusammenfassung der Prüfung eines Reality-TV-Beitrags der JVA Darmstadt:

(1) Kabel 1, Achtung Kontrolle zeigt u. a., wie Vollzugsbeamte einen Häftling aus dem Haftraum holen, Hafträume kontrollieren, Häftlinge transportieren, kontrollieren und befragen, sowie wie ein persönlicher Gegenstand eingezogen und ein Schadensersatzanspruch angekündigt wird.

(2) Penforce Germany bittet den Hessischen Datenschutzbeauftragten um Prüfung.

(3) Der Hessische Datenschutzbeauftragte teilt mit, es sei kein datenschutzrechtlicher Verstoß festzustellen.

(4) Da die Behörde keine näheren Angaben macht, stellt Penforce Germany Fragen zum festgestellten Sachverhalt und zu Einzelheiten der rechtlichen Bewertung.

(5) Der Hessische Datenschutzbeauftragte beantwortet die Fragen nicht. Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass ausschließlich Schauspieler in Kulissen zu sehen war, ist von schwerwiegenden Verstößen gegen Datenschutzrecht auszugehen, die die zuständige Behörde ignoriert.

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