Zollverwaltung setzt Reality-TV aus

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat erreicht, dass die Zollverwaltung die Dreharbeiten in Reality-TV-/Dokutainment und ähnlichen Formaten bis auf weiteres aussetzt.

Der Bundesbeauftragte hat weiterhin Zweifel, dass bei den betroffenen Privatpersonen der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist. Der Bundesbeauftragte hat das zuständige Bundesministerium der Finanzen gebeten, ihn vorher zu informieren, sollte die Zollverwaltung
oder eine andere Stelle der Bundesfinanzverwaltung Dreharbeiten in Reality-TV-/Dokutainment und ähnlichen Formaten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen wollen.

Von der ersten Beschwerde durch Penforce beim Bundesbeauftragten bis zur Nachricht über die Aussetzung dauerte das Verfahren rund 20 Monate.

Penforce sagt: Es ist erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium die offenkundigen Grundrechtsverletzungen bei der Zollverwaltung durch Reality-TV-Beteiligung nicht fortsetzt. Die Formulierung "bis auf weiteres" wirft allerdings die Frage auf, unter welchen "weiteren" Umständen, die bisherige Praxis wieder aufgenommen werden soll. Für einen solchen Fall hat der Bundesbeauftragte das Ministerium um vorherige Beteiligung gebeten. Das macht Hoffnung, dass sich Vergleichbares nicht wiederholt.

Hier hat eine Beschwerde von Penforce dazu geführt, dass ein Datenschutzbeauftragter tätig geworden ist und ein Missstand abgestellt wurde.

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