WDR verletzt Grundrechte, sieht aber kein Problem

Der WDR hat die Beschwerde von Penforce ausführlich beantwortet. Zur Datenschutzproblematik beruft sich der WDR schwerpunktmäßig darauf, dass er eine Vereinbarung mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW eingehalten habe. Nicht einmal das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sieht der WDR dadurch verletzt, dass sein Filmteam eine gewaltsam geöffnete Wohnung gegen den Willen der Bewohnerinnen betritt.

Penforce sagt: Der WDR hat für seine Aufnahmen Grundrechte verletzt, sieht aber kein Problem. Die Selbstkontrolle des WDR hat versagt.


Penforce möchte sich die Vereinbarung zwischen WDR und Polizei genauer ansehen und hat das Landesamt um Auskunft darüber gebeten.

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