Der Landesdatenschutzbeauftragte NRW hat mitgeteilt, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales beabsichtigt, seinen Reality-TV-Erlass im Laufe des Jahres 2014 zu überarbeiten.
Ob der Landesdatenschutzbeauftragte die bestehende Erlasslage für rechtswidrig hält, hat die Behörde nicht mitgeteilt.
Penforce fragt nach, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Reality-TV aufgrund des Erlasses bewertet.
penforce - 13. Februar, 16:24
Penforce hatte die Behörde im Oktober 2012 gebeten, sich um die rechtswidrige Beteiligung der Polizei Oberhausen an Reality-TV-Aufnahmen zu kümmern.
Der Landesbeauftragte hat bisher kein Prüfungsergebnis mitgeteilt.
Penforce hat den Landesbauftragten an die offene Prüfung erinnert.
penforce - 3. Februar, 22:07
Penforce hatte die Behörde im Oktober 2012 gebeten, sich um die rechtswidrige Erlasslage des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zu Reality TV mit der Polizei zu kümmern.
Der Landesbeauftragte hat bisher kein Prüfungsergebnis mitgeteilt.
Penforce hat den Landesbauftragten an die offene Prüfung erinnert.
penforce - 3. Februar, 22:03
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass die Prüfung der Realtiy-TV-Beteiligung der Polizei Oberhausen andauert. Penforce hatte darauf hingewiesen, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat.
Damit benötigt die Behörde bereits 10 Monate für die Prüfung. Penforce wartet interessiert auf das Ergebnis.
penforce - 17. September, 22:05
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass die Prüfung der Erlasslage, nach der sich die Polizei NRW an Reality-TV-Produktionen beteiligt, andauert. Penforce hatte darauf hingewiesen, dass die Regelung Datenschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt.
Damit benötigt die Behörde bereits 11 Monate für die Prüfung. Penforce wartet interessiert auf das Ergebnis.
penforce - 17. September, 21:58
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einen IFG-Antrag zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Der Antragsteller hat auf den Rechtsverstoß hingewiesen und erinnert.
Jörg Leiwandner hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Auskunft über den Vorgang zu Anzeige von Penforce verlangt.
Penforce hatte bei der Bezirksregierung Anzeige wegen Grundrechtsverstößen durch die Polizei im Rahmen von Reality-TV erstattet. Die Bezirksregierung hatte die gebotene Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgelehnt, da Verstöße allenfalls "situationsbedingt" vorgekommen sein könnten.
Die Korrespondenz zum IFG-Antrag wird dokumentiert unter
https://fragdenstaat.de/a/4377.
penforce - 15. Juli, 19:39