IFG-Antrag zur Anzeigenbearbeitung bei der Bezirksregierung Düsseldorf

Jörg Leiwandner hat Auskunft über den Vorgang zu Anzeige von Penforce verlangt.
Penforce hatte bei der Bezirksregierung Anzeige wegen Grundrechtsverstößen durch die Polizei im Rahmen von Reality-TV erstattet. Die Bezirksregierung hatte die gebotene Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgelehnt, da Verstöße allenfalls "situationsbedingt" vorgekommen sein könnten.

Die Korrespondenz zum IFG-Antrag wird dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/4377.

Bezirksregierung Düsseldorf: Grundrechtsverletzungen sind "situationsbedingt" kein Problem

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eingeleitet, weil Polizei und WDR ihr mitgeteilt haben, sie hätten alle Regeln eingehalten, obwohl dies unmöglich der Fall sein kann. Verstöße seien nur "situationsbedingt".

Penforce sagt: Die Bezirksregierung Düsseldorf erfüllt Ihre Aufgaben nicht. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Zu den Regeln, die Polizei und WDR beachtet haben sollen, gehört nach einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW auch, dass Dritte, die bei einer Kamerabegleitung aufgezeichnet werden sollen, darin vorab und freiwillig einwilligen. Die Bezirksregierung Düsseldorf geht offenbar davon aus, dass eine solche vorherige und freiwillige Einwilligung auch in einem Fall eingeholt wurde, bevor eine Wohnung gewaltsam geöffnet und im Anschluss durchsucht wurde. Eine Bewohnerin wurde dabei mit Handschellen im Bett gefilmt. In der Wohnung wurden erhebliche Mengen Heroin gefunden. Wie es sein kann, dass die Bewohnerin vorher informiert und mit allem einverstanden war, aber trotzdem die Wohnungstür gewaltsam geöffnet und Heroin gefunden wurde, bleibt offen. Der WDR legt Wert darauf, dass die Sendung den Polizeialltag „ungestellt“ zeigt, also keine Schauspieler eingesetzt wurden. Es spricht deshalb alles dafür, dass eine vorherige Einwilligung eben nicht vorlag. Die Mitnahme des Kamerateams erfüllt deshalb einen Bußgeldtatbestand, den die Bezirksregierung wegen des intensiven Grundrechtseingriffs verfolgen müsste.

Obwohl Penforce die Bezirksregierung mehrfach darauf hingewiesen hat, dass eine Einwilligung wohl kaum freiwillig und vorher denkbar ist, führt die Behörde kein Verfahren durch, weil die Polizei und der WDR versichern, alles richtig gemacht zu haben. Einzelne Verstöße seien zwar möglicherweise vorgekommen, aber "situationsbedingt". Wer situationsbedingt über eine rote Ampel fährt, hat demnach auch alles richtig gemacht.

Penforce interessiert sich für die Arbeitsweise der Bezirksregierung und stellt einen Auskunftsantrag nach dem IFG NRW.

Landespolizeibehörde blockiert IFG-Anfrage

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW möchte IFG-Anfragen nur per Briefpost beantworten. Jörg Leiwandner hatte Auskunft über einen Reality-TV-Vertrag zwischen der Behörde und dem WDR per E-Mail verlangt und möchte keine Postadresse mitteilen. Das Landesamt verlangt die Postadresse offenbar als Nachweis dafür, dass eine natürliche Person den Antrag stellt.

Penforce sagt: Die Landespolizeibehörde blockiert die IFG-Anfrage. Eine Postadresse ist nicht dazu geeignet, nachzuweisen, dass eine natürliche Person den Antrag stellt. Jörg Leiwandner hat den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW um Vermittlung gebeten.

Die Korrespondenz im Einzelnen ist dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/4234.

LDI NRW benötigt länger als ein halbes Jahr für eine Prüfung

Der Landesbeauftragte hat bisher kein Prüfungsergebnis mitgeteilt.

Penforce hat den Landesbeauftragten an die offene Prüfung erinnert.

LDI NRW benötigt länger als ein halbes Jahr für eine Prüfung

Der Landesbeauftragte hat bisher kein Prüfungsergebnis mitgeteilt.

Penforce hat den Landesbeauftragten an die offene Prüfung erinnert.

IFG-Antrag zur Vereinbarung zwischen WDR und Polizei NRW gestellt

Jörg Leiwandner, Senior Privacy Evangelist von Penforce, hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW gestellt, um die Vereinbarung mit dem WDR zu erhalten, die die Anfertigung von Reality-TV-Aufnahmen für die Sendung "Die Ermittler" betrifft.

Jörg Leiwandner hat den Service von fragdenstaat.de für die Informationsanfrage genutzt. Penforce freut sich, dass "Frag den Staat" Anfragen erleichert.

WDR verletzt Grundrechte, sieht aber kein Problem

Der WDR hat die Beschwerde von Penforce ausführlich beantwortet. Zur Datenschutzproblematik beruft sich der WDR schwerpunktmäßig darauf, dass er eine Vereinbarung mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW eingehalten habe. Nicht einmal das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sieht der WDR dadurch verletzt, dass sein Filmteam eine gewaltsam geöffnete Wohnung gegen den Willen der Bewohnerinnen betritt.

Penforce sagt: Der WDR hat für seine Aufnahmen Grundrechte verletzt, sieht aber kein Problem. Die Selbstkontrolle des WDR hat versagt.


Penforce möchte sich die Vereinbarung zwischen WDR und Polizei genauer ansehen und hat das Landesamt um Auskunft darüber gebeten.

WDR erkennt Programmbeschwerde nicht an - Verstoß gegen das WDR-Gesetz

Der WDR erkennt eine Programmbeschwerde, die unter einem Pseudonym erhoben wird, nicht an.

Penforce sagt: Der WDR verstößt damit gegen das WDR-Gesetz, das die Programmbeschwerde jedermann eröffnet.

Jörg Leiwandner hatte eine Programmbeschwerde beim WDR geltend gemacht mit dem Ziel, dass die vermutlich rechtswidrigen TV-Aufnahmen mit der Polizei Oberhausen überprüft werden.(http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/10/20/hier-und-heute-samstag.xml (abgerufen am 20.10.2012))

Der WDR erkennt diese Programmbeschwerde nicht an, da Jörg Leiwandner nicht bestätigte, dass er kein Pseudonym verwendet. Damit sei die Programmbeschwerde anonym. Dem Bescheidungsanspruch, der aus dem Verfahren der Programmbeschwerde folge, können nur entsprochen werden, wenn der Petent für den Adressaten erkennbar ist. Das sei hier nicht der Fall. Der WDR beruft sich dabei auf Kommentarliteratur zu Art. 17 Grundgesetz, nach der eine anonyme Petition als begriffswidrig ausgeschlossen wird.

Penforce sagt: Eine Bescheidung, auf die ein Anspruch besteht, kann auch gegenüber einer Person erfolgen, die unter Pseudonym auftritt, wenn sie - wie hier - eine Kontaktmöglichkeit eröffnet. Die Kommentarliteratur, auf die sich der WDR beruft, zeigt, dass Kommentatoren nicht etwa einer Meinung sind. Der WDR verkürzt hier Verfahrensrechte und verstößt gegen das WDR-Gesetz. Darin ist vorgesehen, dass sich zuletzt auch die Intendanz mit einer Programmbeschwerde zu befassen hat.

Positiv immerhin: Der WDR hat trotzdem ausführlich zur Sache geantwortet.

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