Bezirksregierung Düsseldorf: Grundrechtsverletzungen sind "situationsbedingt" kein Problem

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eingeleitet, weil Polizei und WDR ihr mitgeteilt haben, sie hätten alle Regeln eingehalten, obwohl dies unmöglich der Fall sein kann. Verstöße seien nur "situationsbedingt".

Penforce sagt: Die Bezirksregierung Düsseldorf erfüllt Ihre Aufgaben nicht. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Zu den Regeln, die Polizei und WDR beachtet haben sollen, gehört nach einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW auch, dass Dritte, die bei einer Kamerabegleitung aufgezeichnet werden sollen, darin vorab und freiwillig einwilligen. Die Bezirksregierung Düsseldorf geht offenbar davon aus, dass eine solche vorherige und freiwillige Einwilligung auch in einem Fall eingeholt wurde, bevor eine Wohnung gewaltsam geöffnet und im Anschluss durchsucht wurde. Eine Bewohnerin wurde dabei mit Handschellen im Bett gefilmt. In der Wohnung wurden erhebliche Mengen Heroin gefunden. Wie es sein kann, dass die Bewohnerin vorher informiert und mit allem einverstanden war, aber trotzdem die Wohnungstür gewaltsam geöffnet und Heroin gefunden wurde, bleibt offen. Der WDR legt Wert darauf, dass die Sendung den Polizeialltag „ungestellt“ zeigt, also keine Schauspieler eingesetzt wurden. Es spricht deshalb alles dafür, dass eine vorherige Einwilligung eben nicht vorlag. Die Mitnahme des Kamerateams erfüllt deshalb einen Bußgeldtatbestand, den die Bezirksregierung wegen des intensiven Grundrechtseingriffs verfolgen müsste.

Obwohl Penforce die Bezirksregierung mehrfach darauf hingewiesen hat, dass eine Einwilligung wohl kaum freiwillig und vorher denkbar ist, führt die Behörde kein Verfahren durch, weil die Polizei und der WDR versichern, alles richtig gemacht zu haben. Einzelne Verstöße seien zwar möglicherweise vorgekommen, aber "situationsbedingt". Wer situationsbedingt über eine rote Ampel fährt, hat demnach auch alles richtig gemacht.

Penforce interessiert sich für die Arbeitsweise der Bezirksregierung und stellt einen Auskunftsantrag nach dem IFG NRW.

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