Landespolizeibehörde blockiert IFG-Anfrage

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW möchte IFG-Anfragen nur per Briefpost beantworten. Jörg Leiwandner hatte Auskunft über einen Reality-TV-Vertrag zwischen der Behörde und dem WDR per E-Mail verlangt und möchte keine Postadresse mitteilen. Das Landesamt verlangt die Postadresse offenbar als Nachweis dafür, dass eine natürliche Person den Antrag stellt.

Penforce sagt: Die Landespolizeibehörde blockiert die IFG-Anfrage. Eine Postadresse ist nicht dazu geeignet, nachzuweisen, dass eine natürliche Person den Antrag stellt. Jörg Leiwandner hat den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW um Vermittlung gebeten.

Die Korrespondenz im Einzelnen ist dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/4234.

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