Polizei München lässt filmen, nimmt aber keine Anzeige entgegen

Penforce wollte gegen die Polizistinnen und Polizisten Anzeige erstatten, die das ZDF rechtswidrig an ihrer Arbeit beteiligt haben. Diese Beteiligung hatte zu entwürdigenden Darstellungen in einem TV-Beitrag geführt und verstößt gegen das Bayerische Datenschutzgesetz. Das Polizeipräsidium München, das für den Rechtsverstoß verantwortlich ist, ist auch die zuständige Behörde für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz.

Penforce wollte die Anzeige pseudonym erstatten, um die eigene Privatheit weitgehend zu schützen. Die Polizei teilte mit, sie nehme keine Anzeigen unter Pseudonym entgegen.

Penforce hat nun die Aufsichtsbehörde des Polizeipräsidiums München - das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - gebeten, zum einen die Anzeige der Polizei mit der Bitte um Bearbeitung zuzuleiten und zum anderen dafür zu sorgen, dass sich die Polizei in Bayern nicht mehr an Medienproduktionen dieser Art beteiligt.

Landesdatenschutzbeauftragter Bayern prüft Polizei München

Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die Anregung von Penforce aufgegriffen und wird die Beteiligung der Polizei München an einer ZDF-Sendung überprüfen. Die Sendung zeigt entwürdigende Darstellungen von Betroffenen. Ursache war die rechtswidrige Beteiligung des ZDF an der Polizeiarbeit, für die die Polizei München verantwortlich ist.

Penforce sagt: Gut, dass der Landesbeauftragte, der Problematik nachgeht. Penforce hat darum gebeten, über das Ergebnis informiert zu werden.

Polizei Mainz lässt ZDF auf Streife und in Gewahrsamszelle filmen

Die Polizei Mainz hat gegen das Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz verstoßen, indem sie ein ZDF-Kamerateam mit auf Streife und in die Gewahrsamszelle genommen hat. Zudem wurde Einblick in ein polizeiliches Datenverarbeitungssystem und in Bild und Ton aus einer Body Cam gewährt. Die Betroffenen waren teilweise alkoholisiert, jugendlich oder hatten angeblich psychische Probleme.

Penfoce sagt: So geht das nicht. Penforce hat Anzeige beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erstattet. Dieser müsste den Datenschutzverstoß beanstanden.

Der Beitrag „Gewalt gegen Polizisten - mit Bodycam auf Streife“ (ein Film von Robert Heller, im Auftrag von ZDF.info, 2017) wurde gesendet von ZDF Info am 30.08.2017, 20:15 Uhr, verfügbar in der Mediathek bis 12.9.2017: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/gewalt-gegen-polizisten-mit-bodycam-auf-streife-100.html.

Darin ist unter anderem Folgendes aus der Einsatzbegleitung von POK Stefan Mehl und POK Gerwin Schwiersch, aus einer Gewahrsamszelle, aus einer Body Cam und aus einer polizeilichen Datenbank zu sehen (jeweils mit Sende-Minute):
- Verdächtigenvernehmung, Platzverweis, Anzeigenaufnahme, Information über Vorstrafen (ab 10:00)
- Aufnahmen aus einer Body Cam mit Bild und Ton, offenbar einschließlich Nennung des Namens der gefilmten Person (Marco…) und Dokumentation einer Beleidigung („Bullensau“) (17:50)
- Einblick in Poladis-Eintrag, offenbar unter anderem mit Namensangabe des Beschuldigten (Bildschirm ab 19:50)
- Körperliche Durchsuchung eines verdächtigen Jugendlichen (25:30)
- Beleidigung und anschließende Personenkontrolle, eine Person ist stark alkoholisiert, Platzverweis (26:30)
- Personenkontrolle, dabei auffällig: klare Tonaufnahme auch des polizeilichen Gegenübers, obwohl die Kameras später von einer entfernten Position aus und durch den dazwischen stehenden Polizeiwagen aufnehmen; körperliche Durchsuchung; Festnahme; eine gefilmte Person zeigt den Mittelfinger in die Kamera (36:40)
- Beschuldigter wird gefesselt (39:00)
- Beschuldigter in Gewahrsamszelle, nur mit einer Unterhose bekleidet; Anlegen von Hand- und Fußfesseln; Information, dass er in eine Psychiatrie eingeliefert wird (41:50)

Polizei München lässt ZDF auf Streife filmen

Die Polizei München hat gegen das Bayerische Datenschutzgesetz verstoßen, indem sie ein ZDF-Kamerateam mit auf Streife genommen hat.

Penfoce sagt: So geht das nicht. Penforce hat Anzeige beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz erstattet. Dieser müsste den Datenschutzverstoß beanstanden.

Der Beitrag „Gewalt gegen Polizisten - mit Bodycam auf Streife“ (ein Film von Robert Heller, im Auftrag von ZDF.info, 2017) wurde gesendet von ZDF Info am 30.08.2017, 20:15 Uhr, verfügbar in der Mediathek bis 12.9.2017: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/gewalt-gegen-polizisten-mit-bodycam-auf-streife-100.html.

Darin ist unter anderem Folgendes aus der Einsatzbegleitung von PHK Peter Weinmaier und Sarah Krieger zu sehen (jeweils mit Sende-Minute):
- körperliche Durchsuchung, Festnahme und Abtransport von mehreren Personen (ab ca. 03:00)
- Befragung, gewaltsame Festnahme und Abtransport einer Person in einer Flüchtlingsunterkunft (ab 05:00)
- Verdächtigenvernehmung, Alkoholtest (ab 30:00)
- am Boden liegende Person, gefesselt, verhaftet, abtransportiert (Vorwurf: versuchte gefährliche Körperverletzung (33:20).

LDI NRW fordert LAFP wieder einmal auf, das IFG NRW einzuhalten

Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit teilt mit, dass sie das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW erneut aufgefordert hat, den Antrag auf Informationszugang von Jörg Leiwandner erneut zu prüfen, da in der Innenausschusssitzung des Landtags am 30.06.2016 die Landesregierung nun ausdrücklich klargestellt habe, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden.

Die bisherige Korrespondenz zum IFG-Anspruch ist bei FragDenStaat.de dokumentiert:
https://fragdenstaat.de/anfrage/reality-tv-die-ermittler-vereinbarung-mit-dem-wdr.

Penforce sagt: Mehr als 3 Jahre nach dem Informationsfreitheitsantrag wäre es Zeit für eine offizielle Beanstandung gewesen. Aber wenn das Landesamt nun endlich das Gesetz achten und antworten würde, würde sich die Angelegenheit erledigen. Penforce ist weiterhin gespannt.

3 Jahre später: LAFP antwortet nicht - LDI NRW braucht länger

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW hat seit über drei Jahren einen Informationsfreiheitsantrag zu Unrecht nicht beschieden. Die Informationsfreiheitsbeauftragte hat dem Landesamt ihre Rechtsauffassung mitgeteilt, aber das Vorgehen bisher nicht beanstandet. Nach einer weiteren Erinnerung wartet Penforce weiter auf den Abschluss der Angelegenheit.

Die bisherige Korrespondenz zum IFG-Anspruch ist bei FragDenStaat.de dokumentiert:
https://fragdenstaat.de/anfrage/reality-tv-die-ermittler-vereinbarung-mit-dem-wdr.

Penforce sagt: Das LAFP NRW mißachtet das Gesetz. Die Informationsfreiheitsbeauftragte müsste nun beanstanden. Auch nach drei Jahren wartet Penforce gespannt auf das Ergebnis.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

Aktuelle Aktion

Gegen Reality-TV mit Behörden: Penforce informiert die Datenschützbehörden.

Aktuelle Beiträge

Landesdatenschutzbeauftrag ter...
Die Behörde hält es für zulässig, wenn die Polizei ein Kamerateam...
penforce - 16. Januar, 22:15
Polizei München lässt...
Penforce wollte gegen die Polizistinnen und Polizisten Anzeige erstatten,...
penforce - 21. September, 21:40
Landesdatenschutzbeauftrag ter...
Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die Anregung...
penforce - 21. September, 21:29

Datenschutz-RSS

Suche

 

Credits

Creative Commons

Creative Commons Lizenzvertrag
Diese(s) Werk bzw. Inhalt von Penforce Germany steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz.
Über diese Lizenz hinausgehende Erlaubnisse können Sie unter http://penforce.twoday.net/stories/29752108/ erhalten.