LDI NRW fordert LAFP wieder einmal auf, das IFG NRW einzuhalten

Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit teilt mit, dass sie das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW erneut aufgefordert hat, den Antrag auf Informationszugang von Jörg Leiwandner erneut zu prüfen, da in der Innenausschusssitzung des Landtags am 30.06.2016 die Landesregierung nun ausdrücklich klargestellt habe, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden.

Die bisherige Korrespondenz zum IFG-Anspruch ist bei FragDenStaat.de dokumentiert:
https://fragdenstaat.de/anfrage/reality-tv-die-ermittler-vereinbarung-mit-dem-wdr.

Penforce sagt: Mehr als 3 Jahre nach dem Informationsfreitheitsantrag wäre es Zeit für eine offizielle Beanstandung gewesen. Aber wenn das Landesamt nun endlich das Gesetz achten und antworten würde, würde sich die Angelegenheit erledigen. Penforce ist weiterhin gespannt.

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