Bezirksregierung Köln ignoriert fehlerhaftes Rechtsverständis des Landrats des Rhein-Erft-Kreises

Penforce hatte die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht auf ein fehlerhaftes Rechtsverständnis des Landrats des Rhein-Erft-Kreises aufmerksam gemacht und angeregt, diesen über seine Aufgaben aufzuklären. Der Landrat ist der Auffassung, er sei nicht für die Kommunalaufsicht zuständig, wenn es um Datenschutzfragen geht. Tatsächlich ist der Landrat in allen Fragen der Kommunalaufsicht zuständig.

Die Bezirksregierung Köln teilt mit, da der Landrat nicht kommunalaufsichtlich tätig geworden sei, bestehe auch für die Bezirksregierung kein Anlass, tätig zu werden. Im zugrundeliegenden Fall der Stadt Brühl hatte diese deutlich gemacht, dass sie nicht in der Lage ist, das nordrhein-westfälische Datenschutzrecht zu verstehen. Penforce nimmt daher eine Wiederholungsgefahr für Datenschutzverstöße an. Der Landrat als Kommunalaufsicht sah trotzdem keinen Bedarf dafür, gegenüber der Stadt tätig zu werden.

Penforce sagt: Die Bezirksregierung Köln macht es sich zu einfach, wenn sie sich darauf beruft, das der Landrat gar nicht tätig geworden ist. Gerade darum ging es bei der Anregung von Penforce. Der Landrat und die Stadt halten im Ergebnis mit Wissen der Bezirksregierung an falschen Rechtsauffassungen fest, die jederzeit wieder zu rechtswidrigem Handeln bzw. zur Vernachlässigung von Aufsichtsaufgaben führen können. Da die Kommunalaufsicht nun schon auf der zweiten Stufe des Behördenaufbaus keinen Handlungsbedarf erkannt hat, verzichtet Penforce darauf, die Angelegenheit beim Ministerium für Inneres und Kommunales vorzutragen und stellt fest: Die Kommunalaufsicht in Nordrhein-Westfalen funktioniert nicht.

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