Der Hessische Datenschutzbeauftragte sieht kein Problem - Penforce hat noch Fragen

Der Hessische Datenschutzbeauftragte teilt mit, er habe keine Möglichkeit den Fernsehbeitrag anzusehen und könne ihn daher nicht prüfen. Obergerichtsvollzieher Horz sei im Ruhestand. Der Datenschutzbeauftragte habe sich beim Amtsgericht Frankfurt am Main nach der Genehmigungspraxis zur Mitwirkung von Gerichtsvollziehern bei TV-Produktionen erkundigt und finde sie zufriedenstellend.

Penforce Germany wundert sich, dass der Datenschutzbeauftragte nicht in der Lage ist, einen TV-Beitrag zu beschaffen, Herrn Horz nicht um eine Stellungnahme bitten mag, nur weil er im Ruhestand ist, und keinen Anhaltspunkt für weitere Tätigkeiten findet. Penforce Germany fragt den Hessischen Datenschutzbeauftragten nach Angaben des AG Frankfurt am Main zur Genehmigungspraxis und, ob die Aufnahmen im vorliegenden Fall genehmigt worden sind.

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