Informationsfreiheitsbeauftragter NRW antwortet auch nach 1 Jahr und 10 Monaten nicht

Penforce hat sich im Juni 2013 an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit NRW gewandt und um Unterstützung gebeten. Außer einer Eingangsbestätigung hat Penforce bisher keine inhaltiche Nachricht des LDI NRW erhalten. Auch Erinnerungen im Februar und im November 2014 hatten keine inhaltliche Antwort zufolge. Penforce hat nun erneut erinnert. Die Bearbeitungszeit beträgt damit derzeit 1 Jahr und 10 Monate. Der Ablauf der Anfrage ist auf https://fragdenstaat.de/anfrage/reality-tv-die-ermittler-vereinbarung-mit-dem-wdr/ dokumentiert.

Penforce hat den LDI NRW daran erinnert, dass sich nicht nur aus der Aufgabe als Informationsfreiheitsbeauftragter, sondern auch aus dem Petitionsrecht des Grundgesetzes die Pflicht ergibt, sich zumindest mit einem Anliegen auseinanderzusetzen und zu antworten.

Penforce sagt: Es ist fraglich, ob der Informationsfreiheitsbeauftragte seine Aufgaben angemessen erfüllt, wenn die Klärung einer übersichtlichen Frage über eineinhalb Jahre dauert.


Hintergrund: Penforce interessiert der Inhalt eines Vertrages über Reality-TV, daher hatte Penforce einen Antrag auf Übersendung dieser Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gestellt. Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW verlangt für die Bearbeitung eines Antrags nach dem IFG NRW eine Postadresse, um sicherzustellen, dass eine natürliche Person den Antrag stellt. Eine Postadresse ist allerdings nicht geeignet, um nachzuweisen, dass die Person eine "natürliche" ist. Zudem kann der Antragsteller grundsätzlich die Form der Auskunft wählen (hier: E-Mail, nicht Briefpost).

Penforce sagt: Die Polizeihörde blockiert mit unzulässigen Voraussetzungen den Informationszugang und verstößt damit gegen das IFG NRW.

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