LAFP NRW antwortet immerhin der LDI NRW - diese prüft weiter

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW hat nun der LDI NRW mitgeteilt, dass Jörg Leiwandner keine Auskunft erhalte, da er eine "fiktive" Person sei. Jörg Leiwandner hatte im eigenen Interesse und für Penforce seinen Auskunftsanspruch nach dem IFG NRW geltend gemacht. Er hat seit über drei Jahren keine Antwort vom LAFP erhalten.

Tatsächlich verwendet Jörg Leiwandner ein Pseudonym, ist jedoch eine natürliche Person - und darauf kommt es nach dem IFG NRW an. Die LDI NRW prüft weiter - wie seit über drei Jahren.

Die bisherige Korrespondenz zum IFG-Anspruch ist weiterhin bei FragDenStaat.de dokumentiert:
https://fragdenstaat.de/anfrage/reality-tv-die-ermittler-vereinbarung-mit-dem-wdr.

Penforce sagt: Das LAFP NRW mißachtet das Gesetz. Die Informationsfreiheitsbeauftragte unterstützt zwar den Antragsteller, müsste aber nun beanstanden. Auch nach drei Jahren wartet Penforce gespannt auf das Ergebnis.

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