Landesdatenschutzbeauftragter NRW antwortet nicht und beachtet nicht das Informationsfreiheitsgesetz

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat die Fragen und Anregungen von Penforce Germany bislang nicht beantwortet. Einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW hat der Landesdatenschutzbeauftragte, der zugleich über die Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes wacht, nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist beantwortet.

Penforce Germany geht bislang von einem Büroversehen aus und hat den Beauftragten an die ausstehende Antwort erinnert.

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