Landesdatenschutzbeauftragter NRW stellt Rechtslage gegenüber Stadt Brühl klar

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Brühl mitgeteit, dass diese sich mit ihrer Rechtsauffassung nicht auf die Billigung der Datenschutzbehörde berufen kann.

Penforce Germany hatte vorhergesehen, dass die Stadt die Datenschutzbehörde mißverstanden hatte und eine Klarstellung angeregt. Nachdem die Stadt das irrige Rechtsverständnis gegenüber Penforce bestätigt hatte, hatte Penforce den Landesbeauftragten erneut gebeten, die Rechtslage klarzustellen.

Penforce freut sich, dass der Landesdatenschutzbeauftragte nun der Empfehlung gefolgt ist und sich für eine Klarstellung entschieden hat.

Penforce informiert erneut die Kommunalaufsicht, da die Stadt Brühl den Landesbeauftragten belogen hat und wenig Rechtskenntnisse erkennen lässt.

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