Landrat des Rhein-Erft-Kreises übt keine Rechtsaufsicht aus
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde teilt mit, er sei nicht zuständig für die Rechtsaufsicht gegenüber der Stadt Brühl in Datenschutzfragen, weil dafür der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig sei. Penforce hatte die Behörde auf eine Lüge der Stadt Brühl bzw. ein nachhaltiges Unverständnis des Datenschutzrechts aufmerksam gemacht.
Penforce sagt: Der Landrat verkennt, dass er die Aufgabe der Kommunalaufsicht wahrzunehmen hat. Dies umfasst auch die Rechtsaufsicht gegenüber der Stadt Brühl. Die Sonderzuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten ändert daran nichts. Es ist deshalb erstaunlich, dass der Landrat sich nicht um die belegten Rechtsverstöße der Stadt Brühl kümmern möchte.
Penforce fragt die Bezirksregierung Köln, ob sie die Auffassung des Landrates zur Zuständigkeit teilt.
Penforce sagt: Der Landrat verkennt, dass er die Aufgabe der Kommunalaufsicht wahrzunehmen hat. Dies umfasst auch die Rechtsaufsicht gegenüber der Stadt Brühl. Die Sonderzuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten ändert daran nichts. Es ist deshalb erstaunlich, dass der Landrat sich nicht um die belegten Rechtsverstöße der Stadt Brühl kümmern möchte.
Penforce fragt die Bezirksregierung Köln, ob sie die Auffassung des Landrates zur Zuständigkeit teilt.
penforce - 16. August, 20:49
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