Niedersachsens Polizei verletzt Grundrechte und keinen interessiert's

Fazit und Zusammenfassung zum Realtiy-TV-Beitrag der Polizei Hannover

Die Polizei Hannover hatte bei einem Reality-Beitrag mitgewirkt und dazu polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen einen schwer alkoholisierten Tatverdächtigen gezeigt. Damit hat sie dessen Grundrechte intensiv verletzt.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen, der für die Aufsicht über die Polizei in Datenschutzfragen zuständig ist, wies darauf hin, dass Betroffene ihre Rechte selbst gerichtlich wahrnehmen müssen. Er wird damit seiner Aufgabe nicht gerecht.

Das Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen, das die Fachaufsicht über die Polizei Niedersachsens hat, wies auf einen neueren Erlass zur Medienarbeit hin. Das Ministerium sieht aber in den Grundrechtsverletzungen der Polizei Hannover keinen Anlass für Aufsichtsmaßnahmen. Es wird damit seinen Aufgaben nicht gerecht.

Der Landtag Niedersachsen befasst sich offenbar nicht mit der Angelegenheit, da Formalitäten entgegenstehen, die der Landtag selbst entwickelt hat.

Dass die Polizei in Niedersachsen Grundrechte verletzt hat, wird damit im Ergebnis von allen Aufsichtsorganen ignoriert, die ihre Aufgaben nicht wahrnehmen. Eine Wiederholung ist jederzeit zu befürchten.

Trackback URL:
https://penforce.twoday.net/stories/niedersachsens-polizei-verletzt-grundrechte-und-keinen-interessierts/modTrackback

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

Aktuelle Aktion

Gegen Reality-TV mit Behörden: Penforce informiert die Datenschützbehörden.

Aktuelle Beiträge

Landesdatenschutzbeauftrag ter...
Die Behörde hält es für zulässig, wenn die Polizei ein Kamerateam...
penforce - 16. Januar, 22:15
Polizei München lässt...
Penforce wollte gegen die Polizistinnen und Polizisten Anzeige erstatten,...
penforce - 21. September, 21:40
Landesdatenschutzbeauftrag ter...
Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die Anregung...
penforce - 21. September, 21:29

Datenschutz-RSS

Suche

 

Credits

Creative Commons

Creative Commons Lizenzvertrag
Diese(s) Werk bzw. Inhalt von Penforce Germany steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz.
Über diese Lizenz hinausgehende Erlaubnisse können Sie unter http://penforce.twoday.net/stories/29752108/ erhalten.