"Penforce ermittelt" - Landesbeauftragter informiert verspätet, Stadt Brühl ist gefragt

Nachdem der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW die gewünschten Informationen schließlich doch noch zur Verfügung gestellt hatte, haben sich weitere Fragen ergeben. Da die Unterlagen Anhaltspunkte für die Annahme boten, dass die Stadt Brühl vorab keine Einwilligungen für die Aufnahmen eingeholt hatte, wie es der Landesbeauftragte fordert, hat Penforce die Stadt Brühl um weitere Auskunft aus den Akten gebeten.

Die Stadt Brühl hat fristgerecht geanwortet und Penforce einen internen Vermerk zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich, dass keineswegs Einwilligungen der "Verkehrsünder" eingeholt wurden. Vielmehr hielt es die Stadt Brühl für ausreichend, wenn das mitgebrachte Kamerateam die Betroffenen nach der Aufzeichnung fragt, ob sie mit der Ausstrahlung eines Beitrags einverstanden sind.

Penforce stellt dem Landesbeauftragten die internen Unterlagen der Stadt Brühl zur Verfügung und weist auf die Konsequenzen hin: Die Stadt Brühl hat gegen Datenschutzrecht verstoßen.

Penforce wartet gespannt auf die Antwort der Datenschutzbehörde.

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