Petition beim Landtag Niedersachsen wird von Penforce nicht weiter verfolgt
Der Landtag Niedersachsen legt Menschen, die eine Petition einlegen möchten, Steine in den Weg.
Zwar ist eine "elektronische" Petition über eine Internetseite eröffnet, eine Petition wird aber nur mit einer postalischen Adresse akzeptiert. Dies wird mit der unlogischen Begründung gefordert, eine Adresse diene dazu, die Eigenschaft als Grundrechtsträger nachzuweisen. Wer keine Postadresse hat, ist demnach für den Landtag kein Grundrechtsträger.
Penforce agiert pseudonym und betreibt keine Postadresse. Jörg Leiwandner, der die Petition als natürliche Person und Grundrechtsträger eingelegt hat, hatte für die Kommunikation eine E-Mail-Adresse angeboten.
Der Landtag sieht sich sich nicht in der Lage, die Angelegenheit mit Antwort an eine E-Mail-Adresse zu bearbeiten. Da Jörg Leiwandner und Penforce ihre Pseudonymität wahren möchten, muss der Landtag insoweit mit keiner Verfassungsbeschwerde rechnen.
Vor diesem Hintergrund verfolgen Jörg Leiwandner und Penforce die Petition nicht weiter.
Zwar ist eine "elektronische" Petition über eine Internetseite eröffnet, eine Petition wird aber nur mit einer postalischen Adresse akzeptiert. Dies wird mit der unlogischen Begründung gefordert, eine Adresse diene dazu, die Eigenschaft als Grundrechtsträger nachzuweisen. Wer keine Postadresse hat, ist demnach für den Landtag kein Grundrechtsträger.
Penforce agiert pseudonym und betreibt keine Postadresse. Jörg Leiwandner, der die Petition als natürliche Person und Grundrechtsträger eingelegt hat, hatte für die Kommunikation eine E-Mail-Adresse angeboten.
Der Landtag sieht sich sich nicht in der Lage, die Angelegenheit mit Antwort an eine E-Mail-Adresse zu bearbeiten. Da Jörg Leiwandner und Penforce ihre Pseudonymität wahren möchten, muss der Landtag insoweit mit keiner Verfassungsbeschwerde rechnen.
Vor diesem Hintergrund verfolgen Jörg Leiwandner und Penforce die Petition nicht weiter.
penforce - 3. Februar, 11:46
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