Stadt Brühl: keine Lüge, Landesdatenschutzbeauftragter NRW finde alles in Ordnung

Der Bürgermeister der Stadt Brühl hat mitgeteilt, die Stadt habe den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) nicht angelogen, als sie wider besseres Wissen behauptet hat, für Reality-TV-Aufnahmen lägen (vorherige) Einwilligungserklärungen der Betroffenen vor. Es sei deshab keine Lüge, weil auch nach Auffassung des LDI NRW (nachträgliche) Einverständniserklärungen ausreichend seien. Der LDI NRW hat Penforce mitgeteilt, er sei keineswegs dieser Auffassung, hat es aber bisher nicht für erforderlich gehalten, dies der Stadt Brühl unmißverständlich mitzuteilen. Die Rechtslage verlangt demgegenüber eindeutig eine (vorherige) Einwilligung.

Penforce hat den Landesbeauftragten erneut über das Rechtsverständnis der Stadt Brühl informiert und ist gespannt, ob er das wohl bestehende Mißverständnis aufklären wird. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Stadt mit - wohl vermeintlicher Billigung der Datenschutzaufsicht - auch in anderen Bereichen gegen Datenschutzrecht verstößt.

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