Stadt Brühl lügt - Landrat verweist Beschwerde zurück an den Bürgermeister

Obwohl die Stadt Brühl den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit belogen hat, sieht der Landrat des Rhein-Erft-Kreises keine Anhaltspunkte für seine Zuständigkeit als Aufsichtssbehörde. Der Landrat hat als untere staatliche Verwaltungsbehörde die Rechtsaufsicht über die Stadt Brühl. Er hat die Beschwerde von Penforce zu Unrecht als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet und an den Bürgermeister der Stadt Brühl weitergeleitet.

Penforce Germany wartet zunächst gespannt die Antwort des Bürgermeisters ab.

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