Stadt Brühl lügt - LDI NRW sieht kein Problem

Die Stadt Brühl hat der Datenschutzbehörde mitgeteilt, vor der Reality-TV-Aufzeichnung habe es Einverständniserklärungen gegeben. Nach internen Unterlagen der Stadt Brühl, die Penforce und der Datenschutzbehörde vorliegen, ist das nicht der Fall. Ein Verstoß gegen Datenschutzrecht liegt damit vor. Für den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist es weder problematisch, dass er durch die Stadt angelogen wurde, noch dass ein Rechtsverstoß stattgefunden hat.

Penforce Germany sagt: Eine Aufsichtsbehörde, die sich sehenden Auges belügen lässt und eigene unzutreffende Prüfergebnisse wider besseren Wissens aufrecht erhält, kann nur noch schwerlich ernst genommen werden.

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