Stadt Brühl verstößt gegen Gesetz - Landesbeauftragter sieht kein Problem - Penforce ist überrascht

Penforce hat der Datenschutzbehörde bei der Ermittlung des Sachverhalts auf die Sprünge geholfen. Die rechtliche Bewertung ist eindeutig, wenn man die Auffassung der Datenschutzbehörde selbst zugrunde legt: Die Stadt Brühl hat gegen das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verstoßen. Trotzdem kann der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen keinen Datenschutzverstoß erkennen.

Penforce ist überrascht. So wird der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Aufgaben nicht gerecht.

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