Stadt Brühl verstößt gegen Gesetz - Landesbeauftragter sieht kein Problem - Penforce ist überrascht
Penforce hat der Datenschutzbehörde bei der Ermittlung des Sachverhalts auf die Sprünge geholfen. Die rechtliche Bewertung ist eindeutig, wenn man die Auffassung der Datenschutzbehörde selbst zugrunde legt: Die Stadt Brühl hat gegen das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verstoßen. Trotzdem kann der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen keinen Datenschutzverstoß erkennen.
Penforce ist überrascht. So wird der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Aufgaben nicht gerecht.
Penforce ist überrascht. So wird der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Aufgaben nicht gerecht.
penforce - 16. Januar, 10:00
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