Stadt Brühl zu blöd zum Lügen

Die Stadt Brühl hat Penforce mitgeteilt, dass sie den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW nicht angelogen habe. Dieser Behauptung liegt offensichtlich ein fehlerhaftes Verständnis der Rechtslage zugrunde.

Penforce sagt: Die Stadt Brühl ist durch den Landesbeauftragten und durch Penforce mehrfach auf die Rechtslage hingewiesen worden. Gleichwohl ist die Stadt offenbar nicht in der Lage, das Datenschutzrecht zu verstehen. Die Unwahrheit der Darstellung gegenüber dem Landebeauftragten scheint daher nicht von einem Vorsatz getragen zu sein.


Nachdem Penforce lange diagnostiziert hatte, dass die Stadt Brühl den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angelogen hatte, glaubt Penforce jetzt, dass die Stadt mangels Rechtsverständnis nicht in der Lage ist, den Landesbeauftragten zu belügen. Es ist bedauerlich, dass die Stadt mit der Rechtsanwendung offenbar nachhaltig überfordert ist.

Ebenfalls beauerlich ist es, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden Landesdatenschutzbeauftragter und Landrat des Rhein-Erft-Kreises kein Problem darin sehen, dass die Stadt Brühl nachhaltig die Unwahrheit sagt und mangelndes Rechtsverständnis beweist.

Rückblick:
Die Stadt hatte dem Landesbeauftragten mitgeteilt, das nur Personen von einem Kamerateam aufgezeichnet worden seien, die ihr Einverständnis erklärt haben. Diese Aussage ist unwahr. Tatsächlich hält ein Aktenvermerk der Stadt fest, dass auch Personen aufgezeichnet wurden, die keine Einverständniserklärung abgegeben hatten. So seien bei Personen, die weggefahren seien, ohne eine Erklärung abzugeben, Gesicht und / oder Kfz-Kennzeichen gepixelt worden. Demnach sind sie ohne Einverständnis aufgezeichnet worden.

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