Polizei Hannover: Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachsen nimmt trotz rechtlicher Unstimmigkeiten seine Kontrollaufgabe nicht wahr
Penforce Germany sagt: Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen wird seiner Aufgabe und seinem eigenen Leitbild nicht gerecht. Trotz erheblicher rechtlicher Unstimmigkeiten hält die Behörde an ihrer Auffassung fest, dass kein Handlungsbedarf besteht. Auf die Unstimmigkeiten geht der Landesdatenschutzbeauftragte nicht ein.
TIMELINE: Der Landesdatenschutzbeauftragte benötigte für seine Prüfung 11 Monate.
Die Behörde weist darauf hin, dass Betroffene ihre Rechte selbst zu verfolgen haben und notfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchsetzen müssten. Damit wird der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen seiner Aufgabe, die Polizei in Niedersachsen zu kontrollieren, nicht gerecht. Eine Wiederholung von Filmaufnahmen von Beschuldigten und betrunkenen Inhaftierten ist zu befürchten. Prävention auch zugunsten zukünftiger Betroffener scheint für den Landesdatenschutzbeauftragten keine Rolle zu spielen. Dass damit die Menschenwürde und die informationelle Selbstbestimmung verletzt werden können, scheint die Behörde nicht zu motivieren.
Immerhin teilt der Landesdatenschutzbeauftragte mit, das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport lehne die Mitwirkung der Polizei an "Reality-Formaten" grundsätzlich ab und plane eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften. Allerdings werden sich hier zumindest Juristen fragen, welche Ausnahmen von der "grundsätzlichen" Ablehnung vorgesehen sind.
Penforce Germany wird die Angelegenheit weiter verfolgen und weitere Stellen zu den nötigen Aktionen ermutigen.
TIMELINE: Der Landesdatenschutzbeauftragte benötigte für seine Prüfung 11 Monate.
Die Behörde weist darauf hin, dass Betroffene ihre Rechte selbst zu verfolgen haben und notfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchsetzen müssten. Damit wird der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen seiner Aufgabe, die Polizei in Niedersachsen zu kontrollieren, nicht gerecht. Eine Wiederholung von Filmaufnahmen von Beschuldigten und betrunkenen Inhaftierten ist zu befürchten. Prävention auch zugunsten zukünftiger Betroffener scheint für den Landesdatenschutzbeauftragten keine Rolle zu spielen. Dass damit die Menschenwürde und die informationelle Selbstbestimmung verletzt werden können, scheint die Behörde nicht zu motivieren.
Immerhin teilt der Landesdatenschutzbeauftragte mit, das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport lehne die Mitwirkung der Polizei an "Reality-Formaten" grundsätzlich ab und plane eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften. Allerdings werden sich hier zumindest Juristen fragen, welche Ausnahmen von der "grundsätzlichen" Ablehnung vorgesehen sind.
Penforce Germany wird die Angelegenheit weiter verfolgen und weitere Stellen zu den nötigen Aktionen ermutigen.
penforce - 14. Juli, 22:00
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