LDI NRW benötigt länger als 1 Jahr für eine Prüfung

Penforce hatte die Behörde im Oktober 2012 gebeten, sich um die rechtswidrige Beteiligung der Polizei Oberhausen an Reality-TV-Aufnahmen zu kümmern.

Der Landesbeauftragte hat bisher kein Prüfungsergebnis mitgeteilt.

Penforce hat den Landesbauftragten an die offene Prüfung erinnert.

LDI NRW benötigt länger als 1 Jahr für eine Prüfung

Penforce hatte die Behörde im Oktober 2012 gebeten, sich um die rechtswidrige Erlasslage des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW zu Reality TV mit der Polizei zu kümmern.

Der Landesbeauftragte hat bisher kein Prüfungsergebnis mitgeteilt.

Penforce hat den Landesbauftragten an die offene Prüfung erinnert.

LDI NRW benötigt länger als 10 Monate für eine Prüfung

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass die Prüfung der Realtiy-TV-Beteiligung der Polizei Oberhausen andauert. Penforce hatte darauf hingewiesen, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat.

Damit benötigt die Behörde bereits 10 Monate für die Prüfung. Penforce wartet interessiert auf das Ergebnis.

LDI NRW benötigt länger als 11 Monate für eine Prüfung

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass die Prüfung der Erlasslage, nach der sich die Polizei NRW an Reality-TV-Produktionen beteiligt, andauert. Penforce hatte darauf hingewiesen, dass die Regelung Datenschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt.

Damit benötigt die Behörde bereits 11 Monate für die Prüfung. Penforce wartet interessiert auf das Ergebnis.

Bezirksregierung Düsseldorf antwortet nicht auf IFG-Antrag

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einen IFG-Antrag zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Der Antragsteller hat auf den Rechtsverstoß hingewiesen und erinnert.

Jörg Leiwandner hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Auskunft über den Vorgang zu Anzeige von Penforce verlangt.
Penforce hatte bei der Bezirksregierung Anzeige wegen Grundrechtsverstößen durch die Polizei im Rahmen von Reality-TV erstattet. Die Bezirksregierung hatte die gebotene Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgelehnt, da Verstöße allenfalls "situationsbedingt" vorgekommen sein könnten.

Die Korrespondenz zum IFG-Antrag wird dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/4377.

IFG-Antrag zur Anzeigenbearbeitung bei der Bezirksregierung Düsseldorf

Jörg Leiwandner hat Auskunft über den Vorgang zu Anzeige von Penforce verlangt.
Penforce hatte bei der Bezirksregierung Anzeige wegen Grundrechtsverstößen durch die Polizei im Rahmen von Reality-TV erstattet. Die Bezirksregierung hatte die gebotene Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgelehnt, da Verstöße allenfalls "situationsbedingt" vorgekommen sein könnten.

Die Korrespondenz zum IFG-Antrag wird dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/4377.

Bezirksregierung Düsseldorf: Grundrechtsverletzungen sind "situationsbedingt" kein Problem

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eingeleitet, weil Polizei und WDR ihr mitgeteilt haben, sie hätten alle Regeln eingehalten, obwohl dies unmöglich der Fall sein kann. Verstöße seien nur "situationsbedingt".

Penforce sagt: Die Bezirksregierung Düsseldorf erfüllt Ihre Aufgaben nicht. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Zu den Regeln, die Polizei und WDR beachtet haben sollen, gehört nach einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW auch, dass Dritte, die bei einer Kamerabegleitung aufgezeichnet werden sollen, darin vorab und freiwillig einwilligen. Die Bezirksregierung Düsseldorf geht offenbar davon aus, dass eine solche vorherige und freiwillige Einwilligung auch in einem Fall eingeholt wurde, bevor eine Wohnung gewaltsam geöffnet und im Anschluss durchsucht wurde. Eine Bewohnerin wurde dabei mit Handschellen im Bett gefilmt. In der Wohnung wurden erhebliche Mengen Heroin gefunden. Wie es sein kann, dass die Bewohnerin vorher informiert und mit allem einverstanden war, aber trotzdem die Wohnungstür gewaltsam geöffnet und Heroin gefunden wurde, bleibt offen. Der WDR legt Wert darauf, dass die Sendung den Polizeialltag „ungestellt“ zeigt, also keine Schauspieler eingesetzt wurden. Es spricht deshalb alles dafür, dass eine vorherige Einwilligung eben nicht vorlag. Die Mitnahme des Kamerateams erfüllt deshalb einen Bußgeldtatbestand, den die Bezirksregierung wegen des intensiven Grundrechtseingriffs verfolgen müsste.

Obwohl Penforce die Bezirksregierung mehrfach darauf hingewiesen hat, dass eine Einwilligung wohl kaum freiwillig und vorher denkbar ist, führt die Behörde kein Verfahren durch, weil die Polizei und der WDR versichern, alles richtig gemacht zu haben. Einzelne Verstöße seien zwar möglicherweise vorgekommen, aber "situationsbedingt". Wer situationsbedingt über eine rote Ampel fährt, hat demnach auch alles richtig gemacht.

Penforce interessiert sich für die Arbeitsweise der Bezirksregierung und stellt einen Auskunftsantrag nach dem IFG NRW.

Landespolizeibehörde blockiert IFG-Anfrage

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW möchte IFG-Anfragen nur per Briefpost beantworten. Jörg Leiwandner hatte Auskunft über einen Reality-TV-Vertrag zwischen der Behörde und dem WDR per E-Mail verlangt und möchte keine Postadresse mitteilen. Das Landesamt verlangt die Postadresse offenbar als Nachweis dafür, dass eine natürliche Person den Antrag stellt.

Penforce sagt: Die Landespolizeibehörde blockiert die IFG-Anfrage. Eine Postadresse ist nicht dazu geeignet, nachzuweisen, dass eine natürliche Person den Antrag stellt. Jörg Leiwandner hat den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW um Vermittlung gebeten.

Die Korrespondenz im Einzelnen ist dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/4234.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

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Gegen Reality-TV mit Behörden: Penforce informiert die Datenschützbehörden.

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