Polizei Oberhausen - Die Ermittler

Nach unzulässigen Anforderungen der Bezirksregierung zieht Penforce den IFG-Antrag zurück

Die Bezirksregierung Düsseldorf fordert für die Entscheidung über einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) die Bekanntgabe einer Postadresse, an die sie einen Gebührenbescheid adressieren könnte. Diese Voraussetzung ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Zudem ist vor einer Bearbeitung des Antrags offen, ob überhaupt eine Gebühr zu erheben ist, so dass die Angabe einer Postadresse zunächst nicht erforderlich ist.

Penforce sagt: Die Bezirksregierung Düsseldorf verstößt gegen das IFG NRW, indem sie unzulässige Antragsvoraussetzungen aufstellt.


Nach weiterer rechtlicher Prüfung ist Penforce allerdings für das konkrete Informationsanliegen nun zum Ergebnis gekommen, dass ein Auskunftsanspruch für Penforce ohnehin nicht besteht. Hintergrund: Es geht hier um Informationen aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Ordnungswidrigkeitengesetz ist eine besondere Auskunftsregelung vorgesehen, die ein besonderes Interesse voraussetzt. Das IFG NRW steht dahinter zurück.

Penforce hat daher den Informationsantrag zurückgezogen. Wie die Bezirksregierung zum Ergebnis gekommen ist, kein Bußgeldverfahren durchzuführen bleibt daher nicht nachzuvollziehen.

LDI: Reality-TV der Polizei NRW aufgrund bestehender Erlasslage unzulässig - Rechtsverstöße der Polizei Oberhausen offenbar egal

Der Landesbeauftragte für Datenschutz NRW hat mitgeteilt, dass er die Beteiligung von Polizeibehörden bei Medienproduktionen aufgrund des bislang bestehenden Erlasses (RdErl. des MIK NRW - Az. 401 - 58.02.05 v. 15.11.2011, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen) für unzulässig hält.

Die schwerwiegenden Rechtsverstöße, die die Polizei Oberhausen demnach begangen hat, veranlassen die Datenschutzbehörde allerdings nicht, die Angelegenheit gegenüber der Polizei aufzugreifen.

Penforce sagt: Es ist zu begrüssen, dass die Datenschutzbehörde nun endlich den Erlass als rechtswidrig bewertet. Bedenklich ist allerdings, dass die Behörde damit zufrieden zu sein scheint, dass der Erlass erst irgendwann im Laufe des Jahres überarbeitet werden soll. Bis dahin ist offenbar nicht geplant, Reality-TV mit der Polizei NRW zu beanstanden. Weitere Rechtsverstöße sind daher zu befürchten.

Ebenso bedenklich ist, dass der LDI NRW nicht seiner Pflicht nachkommt, schwerwiegende Rechtsverstöße zu beanstanden, obwohl die Mängelbehebung keineswegs sichergestellt ist.


Der Landesbeauftragte hat Verstöße gegen Datenschutzvorschriften grundsätzlich zu beanstanden. Von einer Beanstandung darf er nur dann absehen, wenn es sich um unerhebliche Mängel handelt oder wenn ihre Behebung sichergestellt ist (§ 24 DSG NRW).

Penforce wird die Entwicklung weiter verfolgen und den Landesbeauftragten, wenn nötig, gegen Ende des Jahres 2014 erinnern.

Bearbeitungsdauer bis zur Entscheidung der Datenschutzbehörde, die Angelegenheit nicht gegenüber der verantwortlichen Behörde aufzugreifen: 17 Monate.

Innenministerium NRW will seinen Erlass zu Reality-TV 2014 überarbeiten

Der Landesdatenschutzbeauftragte NRW hat mitgeteilt, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales beabsichtigt, seinen Reality-TV-Erlass im Laufe des Jahres 2014 zu überarbeiten.

Ob der Landesdatenschutzbeauftragte die bestehende Erlasslage für rechtswidrig hält, hat die Behörde nicht mitgeteilt.

Penforce fragt nach, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Reality-TV aufgrund des Erlasses bewertet.

LDI NRW benötigt länger als 1 Jahr für eine Prüfung

Penforce hatte die Behörde im Oktober 2012 gebeten, sich um die rechtswidrige Beteiligung der Polizei Oberhausen an Reality-TV-Aufnahmen zu kümmern.

Der Landesbeauftragte hat bisher kein Prüfungsergebnis mitgeteilt.

Penforce hat den Landesbauftragten an die offene Prüfung erinnert.

Bezirksregierung Düsseldorf antwortet nicht auf IFG-Antrag

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat einen IFG-Antrag zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Der Antragsteller hat auf den Rechtsverstoß hingewiesen und erinnert.

Jörg Leiwandner hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Auskunft über den Vorgang zu Anzeige von Penforce verlangt.
Penforce hatte bei der Bezirksregierung Anzeige wegen Grundrechtsverstößen durch die Polizei im Rahmen von Reality-TV erstattet. Die Bezirksregierung hatte die gebotene Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgelehnt, da Verstöße allenfalls "situationsbedingt" vorgekommen sein könnten.

Die Korrespondenz zum IFG-Antrag wird dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/4377.

IFG-Antrag zur Anzeigenbearbeitung bei der Bezirksregierung Düsseldorf

Jörg Leiwandner hat Auskunft über den Vorgang zu Anzeige von Penforce verlangt.
Penforce hatte bei der Bezirksregierung Anzeige wegen Grundrechtsverstößen durch die Polizei im Rahmen von Reality-TV erstattet. Die Bezirksregierung hatte die gebotene Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgelehnt, da Verstöße allenfalls "situationsbedingt" vorgekommen sein könnten.

Die Korrespondenz zum IFG-Antrag wird dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/4377.

Bezirksregierung Düsseldorf: Grundrechtsverletzungen sind "situationsbedingt" kein Problem

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eingeleitet, weil Polizei und WDR ihr mitgeteilt haben, sie hätten alle Regeln eingehalten, obwohl dies unmöglich der Fall sein kann. Verstöße seien nur "situationsbedingt".

Penforce sagt: Die Bezirksregierung Düsseldorf erfüllt Ihre Aufgaben nicht. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Zu den Regeln, die Polizei und WDR beachtet haben sollen, gehört nach einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW auch, dass Dritte, die bei einer Kamerabegleitung aufgezeichnet werden sollen, darin vorab und freiwillig einwilligen. Die Bezirksregierung Düsseldorf geht offenbar davon aus, dass eine solche vorherige und freiwillige Einwilligung auch in einem Fall eingeholt wurde, bevor eine Wohnung gewaltsam geöffnet und im Anschluss durchsucht wurde. Eine Bewohnerin wurde dabei mit Handschellen im Bett gefilmt. In der Wohnung wurden erhebliche Mengen Heroin gefunden. Wie es sein kann, dass die Bewohnerin vorher informiert und mit allem einverstanden war, aber trotzdem die Wohnungstür gewaltsam geöffnet und Heroin gefunden wurde, bleibt offen. Der WDR legt Wert darauf, dass die Sendung den Polizeialltag „ungestellt“ zeigt, also keine Schauspieler eingesetzt wurden. Es spricht deshalb alles dafür, dass eine vorherige Einwilligung eben nicht vorlag. Die Mitnahme des Kamerateams erfüllt deshalb einen Bußgeldtatbestand, den die Bezirksregierung wegen des intensiven Grundrechtseingriffs verfolgen müsste.

Obwohl Penforce die Bezirksregierung mehrfach darauf hingewiesen hat, dass eine Einwilligung wohl kaum freiwillig und vorher denkbar ist, führt die Behörde kein Verfahren durch, weil die Polizei und der WDR versichern, alles richtig gemacht zu haben. Einzelne Verstöße seien zwar möglicherweise vorgekommen, aber "situationsbedingt". Wer situationsbedingt über eine rote Ampel fährt, hat demnach auch alles richtig gemacht.

Penforce interessiert sich für die Arbeitsweise der Bezirksregierung und stellt einen Auskunftsantrag nach dem IFG NRW.

Landespolizeibehörde blockiert IFG-Anfrage

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW möchte IFG-Anfragen nur per Briefpost beantworten. Jörg Leiwandner hatte Auskunft über einen Reality-TV-Vertrag zwischen der Behörde und dem WDR per E-Mail verlangt und möchte keine Postadresse mitteilen. Das Landesamt verlangt die Postadresse offenbar als Nachweis dafür, dass eine natürliche Person den Antrag stellt.

Penforce sagt: Die Landespolizeibehörde blockiert die IFG-Anfrage. Eine Postadresse ist nicht dazu geeignet, nachzuweisen, dass eine natürliche Person den Antrag stellt. Jörg Leiwandner hat den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW um Vermittlung gebeten.

Die Korrespondenz im Einzelnen ist dokumentiert unter https://fragdenstaat.de/a/4234.

LDI NRW benötigt länger als ein halbes Jahr für eine Prüfung

Der Landesbeauftragte hat bisher kein Prüfungsergebnis mitgeteilt.

Penforce hat den Landesbeauftragten an die offene Prüfung erinnert.

IFG-Antrag zur Vereinbarung zwischen WDR und Polizei NRW gestellt

Jörg Leiwandner, Senior Privacy Evangelist von Penforce, hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW gestellt, um die Vereinbarung mit dem WDR zu erhalten, die die Anfertigung von Reality-TV-Aufnahmen für die Sendung "Die Ermittler" betrifft.

Jörg Leiwandner hat den Service von fragdenstaat.de für die Informationsanfrage genutzt. Penforce freut sich, dass "Frag den Staat" Anfragen erleichert.

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