Polizei Hannover (Reality-TV)

Niedersachsens Polizei verletzt Grundrechte und keinen interessiert's

Fazit und Zusammenfassung zum Realtiy-TV-Beitrag der Polizei Hannover

Die Polizei Hannover hatte bei einem Reality-Beitrag mitgewirkt und dazu polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen einen schwer alkoholisierten Tatverdächtigen gezeigt. Damit hat sie dessen Grundrechte intensiv verletzt.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen, der für die Aufsicht über die Polizei in Datenschutzfragen zuständig ist, wies darauf hin, dass Betroffene ihre Rechte selbst gerichtlich wahrnehmen müssen. Er wird damit seiner Aufgabe nicht gerecht.

Das Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen, das die Fachaufsicht über die Polizei Niedersachsens hat, wies auf einen neueren Erlass zur Medienarbeit hin. Das Ministerium sieht aber in den Grundrechtsverletzungen der Polizei Hannover keinen Anlass für Aufsichtsmaßnahmen. Es wird damit seinen Aufgaben nicht gerecht.

Der Landtag Niedersachsen befasst sich offenbar nicht mit der Angelegenheit, da Formalitäten entgegenstehen, die der Landtag selbst entwickelt hat.

Dass die Polizei in Niedersachsen Grundrechte verletzt hat, wird damit im Ergebnis von allen Aufsichtsorganen ignoriert, die ihre Aufgaben nicht wahrnehmen. Eine Wiederholung ist jederzeit zu befürchten.

Petition beim Landtag Niedersachsen wird von Penforce nicht weiter verfolgt

Der Landtag Niedersachsen legt Menschen, die eine Petition einlegen möchten, Steine in den Weg.
Zwar ist eine "elektronische" Petition über eine Internetseite eröffnet, eine Petition wird aber nur mit einer postalischen Adresse akzeptiert. Dies wird mit der unlogischen Begründung gefordert, eine Adresse diene dazu, die Eigenschaft als Grundrechtsträger nachzuweisen. Wer keine Postadresse hat, ist demnach für den Landtag kein Grundrechtsträger.

Penforce agiert pseudonym und betreibt keine Postadresse. Jörg Leiwandner, der die Petition als natürliche Person und Grundrechtsträger eingelegt hat, hatte für die Kommunikation eine E-Mail-Adresse angeboten.

Der Landtag sieht sich sich nicht in der Lage, die Angelegenheit mit Antwort an eine E-Mail-Adresse zu bearbeiten. Da Jörg Leiwandner und Penforce ihre Pseudonymität wahren möchten, muss der Landtag insoweit mit keiner Verfassungsbeschwerde rechnen.

Vor diesem Hintergrund verfolgen Jörg Leiwandner und Penforce die Petition nicht weiter.

Polizei in Niedersachsen ohne Aufsicht? - Petition an den Landtag Niedersachsen

Weder der Landesbeauftragte für den Datenschutz noch das Innenministerium Niedersachsen haben den beschämenden Fall eines Reality-TV-Beitrags der Polizei Hannover erkennbar geprüft oder auch nur Interesse für die Rechtsverletzungen gezeigt.

Peforce Germany ist besorgt, ob die niedersächsischen Behörden Datenschutz und Menschenrechte kennen und durchsetzen.

Da Penforce Germany die zuständigen Aufsichtsbehörden nicht ermutigen konnte, die Privatheit zu respektieren und zu schützen, hat Jörg Leiwandner nun den Landtag Niedersachsen gebeten, sich der Angelegenheit anzunehmen.

Innenministerium Niedersachsen sieht keinen Handlungsbedarf - Findet Aufsicht statt?

Das Innenministerium Niedersachsen hat zwar den aktuellen Erlass zur Medienarbeit zur Verfügung gestellt. Eine Bewertung der Reality-TV-Veranstaltung der Polizei Hannover wird aber anscheinend nicht für erforderlich gehalten. Noch weniger scheint eine Reaktion des Innenministeriums als Aufsichtsbehörde gegenüber der Polizei Hannover beabsichtigt zu sein.

Penforce Germany fragt sich, wie die Aufsicht über die Polizei in Niedersachsen unter diesen Umständen funktioniert.

Niedersächsisches Innenministerium antwortet - teilweise

Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat nach Erinnerung geantwortet und Penforce seinen aktuellen Runderlass "Öffentlichkeitsarbeit der Polizei; Zusammenarbeit von Polizei und Medien" vom 14.10.2011 zugesandt. Darin wird auf die Beachtung von Datenschutzregelungen hingewiesen und Reality-TV - mit Ausnahmen - nicht gebilligt.

Penforce Germany sagt: Der Erlass macht Hoffnung, dass in Zukunft kein Reality-TV mit der Polizei in Niedersachsen mehr stattfindet, das gegen Menschenwürde und Datenschutz verstößt.

Allerdings: Die Fragen, ob das Ministerium die rechtliche Einschätzung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder teilt und ob es gegebenfalls gegen die wohl vorliegenden Rechtsverstöße der Polizei Hannover vorgeht, hat das Ministerium nicht beantwortet.

Penforce Germany hat erneut erinnert und wartet gespannt auf die Antworten


TIMELINE: Das Innenministerium Niedersachsen benötigt für seine vollständige Antwort bisher drei Monate

TIMELINE: Die Landesverwaltung Niedersachsen benötigt für die abschließende Bearbeitung der Angelegenheit bisher mehr als eineinhalb Jahre.

Innenministerium Niedersachsen antwortet (noch) nicht - Penforce erinnert

Das Innenministerium hat sich nach 2 Monaten noch nicht gemeldet. Penforce Germany hält die Mitwirkung der Polizei bei dem TV-Beitrag weiterhin für einen Verstoß gegen Menschwürde und Datenschutzrecht und wartet gespannt auf die Antwort.

TIMELINE: Das Innenministerium Niedersachsen benötigt für seine Antwort bisher zwei Monate

TIMELINE: Die Landesverwaltung Niedersachsen benötigt für die abschließende Bearbeitung der Angelegenheit bisher eineinhalb Jahre.

Penforce fragt das Innenministerium, weil der Landesdatenschutzbeauftragte untätig bleibt

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat keinen Verstoß gegen Datenschutzrecht festgestellt. Dabei bleiben rechtlich viele Fragen offen. Der Landesdatenschutzbeauftragte lehnt es jedoch ab, die Fragen zu beantworten und verweist auf das niedersächsische Innenministerium.

Penforce Germany fragt das Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen als Fachaufsicht für die Polizei, wie es die Angelegenheit bewertet und welche Maßnahmen beabsichtigt sind.

Polizei Hannover: Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachsen nimmt trotz rechtlicher Unstimmigkeiten seine Kontrollaufgabe nicht wahr

Penforce Germany sagt: Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen wird seiner Aufgabe und seinem eigenen Leitbild nicht gerecht. Trotz erheblicher rechtlicher Unstimmigkeiten hält die Behörde an ihrer Auffassung fest, dass kein Handlungsbedarf besteht. Auf die Unstimmigkeiten geht der Landesdatenschutzbeauftragte nicht ein.

TIMELINE: Der Landesdatenschutzbeauftragte benötigte für seine Prüfung 11 Monate.

Die Behörde weist darauf hin, dass Betroffene ihre Rechte selbst zu verfolgen haben und notfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchsetzen müssten. Damit wird der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen seiner Aufgabe, die Polizei in Niedersachsen zu kontrollieren, nicht gerecht. Eine Wiederholung von Filmaufnahmen von Beschuldigten und betrunkenen Inhaftierten ist zu befürchten. Prävention auch zugunsten zukünftiger Betroffener scheint für den Landesdatenschutzbeauftragten keine Rolle zu spielen. Dass damit die Menschenwürde und die informationelle Selbstbestimmung verletzt werden können, scheint die Behörde nicht zu motivieren.

Immerhin teilt der Landesdatenschutzbeauftragte mit, das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport lehne die Mitwirkung der Polizei an "Reality-Formaten" grundsätzlich ab und plane eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften. Allerdings werden sich hier zumindest Juristen fragen, welche Ausnahmen von der "grundsätzlichen" Ablehnung vorgesehen sind.

Penforce Germany wird die Angelegenheit weiter verfolgen und weitere Stellen zu den nötigen Aktionen ermutigen.

Polizei Hannover: Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachsen sieht keinen Handlungsbedarf

Penforce Germany sagt: Diese Bewertung überrascht, da sie nicht mit der rechtlichen Aussage aus der Entschließung zum Reality-TV vereinbar ist. Penforce Germany hat die Behörde gebeten, die Einschätzung noch einmal zu überprüfen.

TIMELINE: Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen prüft seit 11 Monaten.

Der Landesdatenschutzbeauftragte teilt am 21.06.2011 mit: Die Polizeidirektion Hannover habe den Fall geprüft und mitgeteilt, dass der im Film festgenommene „Tatverdächtige“ mit dem betroffenen Medienunternehmen einen Vertrag über die Ausstrahlung der Filmsequenz in der TV-Sendung „Achtung Kontrolle“ abgeschlossen habe (= Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten); die Polizeidirektion das Medienunternehmen wegen der Verwendung des Beitrages für sog. „Reality TV“ abgemahnt habe. Vor diesem Hintergrund werde unter datenschutzrechtlichen Aspekten keine Veranlassung gesehen, der Angelegenheit weiter nachzugehen.

Diese Einschätzung geht an der Sache vorbei.

Penforce Germany erläutert gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten Niedersachsen die Einzelheiten:

Es geht datenschutzrechtlich nicht erst um die Ausstrahlung der Filmsequenz (Medienprivileg), sondern bereits um die Datenübermittlung durch die Polizei an das Medienunternehmen, indem dieses durch zielgerichtete behördliche Unterstützung in die Lage versetzt wurde, personenbezogene Filmaufnahmen anzufertigen. Ein Vertrag zwischen dem Tatverdächtigen und dem Medienunternehmen über die Ausstrahlung kann allenfalls dann als konkludente Einwilligung für die Aufnahme gewertet werden, wenn angenommen wird,
  • dass das Medienunternehmen die Begleitung der Polizei und die vom Tatverdächtigen eigens für das Fernsehen begangene vermutete Straftat zeitlich koordiniert hat und
  • der Tatverdächtige die gezeigten Szenen geschauspielert hat.
Dies erscheint sehr unwahrscheinlich – auch angesichts der folgenden bereits geschilderten Umstände:
  • Der Atemalkoholtest ergibt 2,36 Promille BAK.
  • Der Beschuldigte erscheint nicht mehr dazu fähig, sich für die Blutabnahme aufzurichten.
Selbst eine angenommene Einwilligung in die Aufnahme kann sich nicht auf unvorhersehbare Aktionen beziehen, mit denen unter Einfluss von Alkohol in dieser Konzentration zu rechnen ist (mangelnde Bestimmtheit des Einwilligungsgegenstands).

Es ist davon auszugehen, dass die Szenen (inklusive Alkoholtest) nicht von der Polizei für das
Medienunternehmen inszeniert wurden, da die Polizeidirektion das Unternehmen wegen der Ausstrahlung abgemahnt hat.

Mit einem Vertrag zwischen dem Tatverdächtigen und dem Medienunternehmen über die Ausstrahlung der Filmsequenz wird übrigens erst recht nicht die Frage beantwortet, wie die Aufnahme von Zeugen und von Beschäftigten der Polizei datenschutzrechtlich zu bewerten ist.

Schließlich stellt sich auch die Frage, wieso die Polizeidirektion einerseits mit dem Medienunternehmen zusammengearbeitet hat (z. B. durch Mitnahme zum Einsatzort und in die Gewahrsamszelle) und nun das Medienunternehmen wegen der Ausstrahlung des Beitrags abgemahnt hat.

Polizei Hannover lässt filmen - Datenschutz prüft

Kabel 1: Achtung Kontrolle: Messerstecherei in Hannover:

Die Polizei zeigt Ihre Arbeit im Einsatzfahrzeug, in der Dienststelle und in der Gewahrsamszelle. Auf die Personen, die von den Polizeimaßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.

http://www.myvideo.de/watch/5690612/Achtung_Kontrolle_Messerstecherei_in_Hannover
[aufgerufen am 18.06.2010].

Penforce Germany hat den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.


Die Einzelheiten:
  • Der wegen einer Messerstecherei Tatverdächtige wird von vier Polizisten überwältigt
    und in Handschellen abgeführt.
  • Die Vernehmung von Zeugen.
  • Eine Verpixelung des Gesichts des Betroffenen ist nicht erfolgt.
  • Der Tatverdächtige wird in der Gewahrsamszelle aufgesucht. Er ist inzwischen am Oberkörper nicht mehr bekleidet. Es sind Verletzungen zu erkennen.
  • Der Atemalkoholtest beim Tatverdächtigen ergibt 2,36 Promille.
  • Beschuldigtenvernehmung.
  • Blutabnahme für den Blutalkoholtest.
  • Der Beschuldigte ist bei der Blutabnahme nicht mehr dazu fähig, sich aufzusetzen.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

Aktuelle Aktion

Gegen Reality-TV mit Behörden: Penforce informiert die Datenschützbehörden.

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