Datenschutzbehörde Hamburg stellt Polizei Datenschutzprüfung "anheim"

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mitgeteilt, er habe der Polizei anheimgestellt, die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit noch einmal zu prüfen. Sollte er eine Antwort der Polizei erhalten, werde er Penforce darüber in Kenntnis setzen.

Penforce freut sich, dass die Behörde über ihr Vorgehen doch noch informiert - wenn auch erst nach einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Polizei eine Prüfung "anheimzustellen" ist zwar nicht gerade die Reaktion, die von einer Aufsichtsbehörde zu erwarten ist, Penforce ist aber auf das Ergebnis einer eventuellen Prüfung gespannt.

So geht Datenschutzaufsicht: Bundesbeauftragter macht vor, wie Kontrolle funktioniert

Der Bundesbeauftragte lässt nicht locker, sondern stellt der Bundesverwaltung die richtigen Fragen. Damit geht er seiner Aufsichtsaufgabe zwar recht langsam, aber beharrlich nach. Zudem erläutert der Bundesbeauftragte in seinen Schreiben an Penforce den Stand des Verfahrens und seine rechtliche Auffassung.

Eine Selbstverständlichkeit? Natürlich, aber im Vergleich zu den anderen Aufsichtsbehörden, deren Arbeit Penforce auf diesen Seiten dokumentiert: eine Ausnahme.

Penforce sagt: Der Bundesbeauftragte macht die Arbeit, die von einer Datenschutzbehörde zu erwarten ist. Penforce wartet gespannt auf das Ergebnis.

Stadt Brühl zu blöd zum Lügen

Die Stadt Brühl hat Penforce mitgeteilt, dass sie den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW nicht angelogen habe. Dieser Behauptung liegt offensichtlich ein fehlerhaftes Verständnis der Rechtslage zugrunde.

Penforce sagt: Die Stadt Brühl ist durch den Landesbeauftragten und durch Penforce mehrfach auf die Rechtslage hingewiesen worden. Gleichwohl ist die Stadt offenbar nicht in der Lage, das Datenschutzrecht zu verstehen. Die Unwahrheit der Darstellung gegenüber dem Landebeauftragten scheint daher nicht von einem Vorsatz getragen zu sein.


Nachdem Penforce lange diagnostiziert hatte, dass die Stadt Brühl den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angelogen hatte, glaubt Penforce jetzt, dass die Stadt mangels Rechtsverständnis nicht in der Lage ist, den Landesbeauftragten zu belügen. Es ist bedauerlich, dass die Stadt mit der Rechtsanwendung offenbar nachhaltig überfordert ist.

Ebenfalls beauerlich ist es, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden Landesdatenschutzbeauftragter und Landrat des Rhein-Erft-Kreises kein Problem darin sehen, dass die Stadt Brühl nachhaltig die Unwahrheit sagt und mangelndes Rechtsverständnis beweist.

Rückblick:
Die Stadt hatte dem Landesbeauftragten mitgeteilt, das nur Personen von einem Kamerateam aufgezeichnet worden seien, die ihr Einverständnis erklärt haben. Diese Aussage ist unwahr. Tatsächlich hält ein Aktenvermerk der Stadt fest, dass auch Personen aufgezeichnet wurden, die keine Einverständniserklärung abgegeben hatten. So seien bei Personen, die weggefahren seien, ohne eine Erklärung abzugeben, Gesicht und / oder Kfz-Kennzeichen gepixelt worden. Demnach sind sie ohne Einverständnis aufgezeichnet worden.

Hamburgischer Beauftragter will tätig werden, aber das Ergebnis nicht mitteilen

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat angekündigt, dass er die Praxis der Medienbegleitung bei der Hamburger Polizei ermitteln wolle. Nun hat er mitgeteilt, dass er Penforce das Ergebnis seiner Bemühungen nicht mitteilen könne.

Penforce freut sich, dass der Beauftragte dem Hinweis nachgeht. Zur Information über das weitere Vorgehen und das Ergebnis hat Penforce einen Antrag nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz gestellt.

Landrat des Rhein-Erft-Kreises übt keine Rechtsaufsicht aus

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde teilt mit, er sei nicht zuständig für die Rechtsaufsicht gegenüber der Stadt Brühl in Datenschutzfragen, weil dafür der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig sei. Penforce hatte die Behörde auf eine Lüge der Stadt Brühl bzw. ein nachhaltiges Unverständnis des Datenschutzrechts aufmerksam gemacht.

Penforce sagt: Der Landrat verkennt, dass er die Aufgabe der Kommunalaufsicht wahrzunehmen hat. Dies umfasst auch die Rechtsaufsicht gegenüber der Stadt Brühl. Die Sonderzuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten ändert daran nichts. Es ist deshalb erstaunlich, dass der Landrat sich nicht um die belegten Rechtsverstöße der Stadt Brühl kümmern möchte.

Penforce fragt die Bezirksregierung Köln, ob sie die Auffassung des Landrates zur Zuständigkeit teilt.

Landesdatenschutzbeauftragter NRW stellt Rechtslage gegenüber Stadt Brühl klar

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Brühl mitgeteit, dass diese sich mit ihrer Rechtsauffassung nicht auf die Billigung der Datenschutzbehörde berufen kann.

Penforce Germany hatte vorhergesehen, dass die Stadt die Datenschutzbehörde mißverstanden hatte und eine Klarstellung angeregt. Nachdem die Stadt das irrige Rechtsverständnis gegenüber Penforce bestätigt hatte, hatte Penforce den Landesbeauftragten erneut gebeten, die Rechtslage klarzustellen.

Penforce freut sich, dass der Landesdatenschutzbeauftragte nun der Empfehlung gefolgt ist und sich für eine Klarstellung entschieden hat.

Penforce informiert erneut die Kommunalaufsicht, da die Stadt Brühl den Landesbeauftragten belogen hat und wenig Rechtskenntnisse erkennen lässt.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

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