Polizei Hamburg lässt bei Wohnungsdurchsuchung und Vernehmungen filmen

Die Polizei zeigt ihre Arbeit unter anderem bei einer Wohnungsdurchsuchung und bei Vernehmungen. Auf die Personen, die von den Polizeimaßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1669088/Unterwegs-mit-dem-Kriminaldauerdienst [aufgerufen am 26.06.2012; voraussichtlich nur kurzfristig verfügbar].

Penforce hat den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.


Die Einzelheiten: Beschäftigte der Polizei Hamburg – unter anderem KOK Carsten Mahr, KOK Oliver Rohé, KK Gerald Siehl, KK Marc Hoffmann, KHK Thorsten Seidel und Michael Schneider – ließen sich bei ihrer Arbeit durch ein Kamerateam für den Sender ZDFinfo begleiten. Im gesendeten Beitrag ist unter anderem Folgendes zu sehen:
  • Hausdurchsuchung im Asylbewerberheim:
    Die Kamera blickt in den Wohnraum, der Ton des Gesprächs zwischen Polizeibeschäftigten und Bewohner, der offensichtlich gerade geweckt wurde, wird aufgenommen.
    Wohnungsdurchsuchung: Gefundene Drogen, persönliche Aufzeichnungen werden von einer Position im Raum aus gezeigt.
  • Brand in Industrieanlage: Feuerwehrleute und Personal werden in Innen- und Außenräumen während des Einsatzes gezeigt.
  • Klärung des Hausrechts eines Supermarkts:
    Beschäftigte des Unternehmens, des Wachdienstes, mutmaßliche Hausrechtsstörer und Kunden werden gezeigt. Ihr Gespräch mit den Polizeibeschäftigten wird verfolgt.
    Schreibarbeit bei offener Ermittlungsakte.
  • Polizeiliche Vernehmung eines des Betäubungsmittelhandels Beschuldigten in Polizeiräumen, gefolgt von detaillierten Erläuterungen der aufgefundenen Betäubungsmittel und der voraussichtlichen Verfahrensschritte.
  • Gespräch mit Geschädigten eines Wohnungseinbruchs, die nach Darstellung des Polizeibeschäftigten und der Off-Stimme „unter Schock“ stehen.

Stadt Brühl: keine Lüge, Landesdatenschutzbeauftragter NRW finde alles in Ordnung

Der Bürgermeister der Stadt Brühl hat mitgeteilt, die Stadt habe den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) nicht angelogen, als sie wider besseres Wissen behauptet hat, für Reality-TV-Aufnahmen lägen (vorherige) Einwilligungserklärungen der Betroffenen vor. Es sei deshab keine Lüge, weil auch nach Auffassung des LDI NRW (nachträgliche) Einverständniserklärungen ausreichend seien. Der LDI NRW hat Penforce mitgeteilt, er sei keineswegs dieser Auffassung, hat es aber bisher nicht für erforderlich gehalten, dies der Stadt Brühl unmißverständlich mitzuteilen. Die Rechtslage verlangt demgegenüber eindeutig eine (vorherige) Einwilligung.

Penforce hat den Landesbeauftragten erneut über das Rechtsverständnis der Stadt Brühl informiert und ist gespannt, ob er das wohl bestehende Mißverständnis aufklären wird. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Stadt mit - wohl vermeintlicher Billigung der Datenschutzaufsicht - auch in anderen Bereichen gegen Datenschutzrecht verstößt.

Stadt Brühl lügt - Landrat verweist Beschwerde zurück an den Bürgermeister

Obwohl die Stadt Brühl den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit belogen hat, sieht der Landrat des Rhein-Erft-Kreises keine Anhaltspunkte für seine Zuständigkeit als Aufsichtssbehörde. Der Landrat hat als untere staatliche Verwaltungsbehörde die Rechtsaufsicht über die Stadt Brühl. Er hat die Beschwerde von Penforce zu Unrecht als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet und an den Bürgermeister der Stadt Brühl weitergeleitet.

Penforce Germany wartet zunächst gespannt die Antwort des Bürgermeisters ab.

Polizei in Niedersachsen ohne Aufsicht? - Petition an den Landtag Niedersachsen

Weder der Landesbeauftragte für den Datenschutz noch das Innenministerium Niedersachsen haben den beschämenden Fall eines Reality-TV-Beitrags der Polizei Hannover erkennbar geprüft oder auch nur Interesse für die Rechtsverletzungen gezeigt.

Peforce Germany ist besorgt, ob die niedersächsischen Behörden Datenschutz und Menschenrechte kennen und durchsetzen.

Da Penforce Germany die zuständigen Aufsichtsbehörden nicht ermutigen konnte, die Privatheit zu respektieren und zu schützen, hat Jörg Leiwandner nun den Landtag Niedersachsen gebeten, sich der Angelegenheit anzunehmen.

Innenministerium Niedersachsen sieht keinen Handlungsbedarf - Findet Aufsicht statt?

Das Innenministerium Niedersachsen hat zwar den aktuellen Erlass zur Medienarbeit zur Verfügung gestellt. Eine Bewertung der Reality-TV-Veranstaltung der Polizei Hannover wird aber anscheinend nicht für erforderlich gehalten. Noch weniger scheint eine Reaktion des Innenministeriums als Aufsichtsbehörde gegenüber der Polizei Hannover beabsichtigt zu sein.

Penforce Germany fragt sich, wie die Aufsicht über die Polizei in Niedersachsen unter diesen Umständen funktioniert.

Stadt Brühl lügt - Penforce erhebt Aufsichtsbeschwerde

Die Stadt Brühl hat gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde behauptet, vor den Reality-TV-Aufnahmen seien Einverständniserklärungen der gefilmten Personen eingeholt worden. Tatsächlich dokumentiert ein interner Vermerk der Stadt, der Penforce nach einer IFG-Auskunft vorliegt, dass dies nicht so war.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Ulrich Lepper ist trotz Hinweisen von Penforce nicht daran interessiert, dass die Stadt ihn belügt.

Penforce Germanny erhebt trotzdem Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht.


Aktualisierung: Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als unter staatliche Aufsichtsbehörde nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen anzusprechen ist.

Penforce Germany erhebt also Aufsichtsbeschwerde beim zuständigen Landrat.

Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder: weiter keine Ergebnisse

Die Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder 2012, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Brandenburg Hartge, hat Penforce Germany keine Informationen über die Maßnahmen gegen Polizei-Reality-TV im Gespräch mit der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zur Verfügung gestellt.

Sie hat allerdings mitgeteilt, sie habe keine Informationen über die Gespräche, die im Namen der Konferenz geplant waren. Offensichtlich planen die Konferenz und ihre Mitglieder keinerlei Maßnahmen, um ihre eigene Entschließung gegen behörliches Reality-TV auch durchzusetzen.

Penforce Germany ermutigt die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weiterhin, auf die Innenministerkonferenz einzuwirken und ihr eigenes Vollzugsdefizit zu beseitigen. In den Fällen, die Penforce auf dieser Site bisher dokumentiert hat, wurden offensichtlich Datenschutzgesetze verletzt. Die zuständigen Datenschutzbehörden unternahmen dagegen bisher nichts.



Penforce Germany bittet die aktuelle Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, ihre Unterlagen noch einmal zu überprüfen und Auskunft über den aktuellen Stand der Diskussion zwischen den beiden Konferenzen zu erteilen.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

Aktuelle Aktion

Gegen Reality-TV mit Behörden: Penforce informiert die Datenschützbehörden.

Aktuelle Beiträge

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