Stadt Brühl (Reality-TV)

Reality-TV in NRW: Landesdatenschutzbeauftragter: Behörden-Reality-TV ohne Einwilligung zulässig, wenn Betroffene nachträglich einverstanden sind

Penforce Germany: Landesdatenschutzbeauftragter wird seinen Aufgaben nicht gerecht.

Fazit und Zusammenfassung zum Reality-TV-Beitrag mit einer Politesse der Stadt Brühl


Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Ulrich Lepper hält Reality-TV, für das sich Behörden bei ihrer hoheitlichen Tätigkeit von einem Kamerateam begleiten lassen, auch ohne Einwilligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger für zulässig. Ausreichend ist nach Auffassung des Landesbeauftragten, wenn sich die Betroffenen gegenüber dem Kamerateam nach der Aufzeichnung mit der Ausstrahlung einverstanden erklären. Der Landesbeauftragte gibt damit seine frühere Forderung auf, dass solche Aufnahmen allenfalls nach einer besonders zu prüfenden Einwilligung der Betroffenen vor der Aufzeichnung zulässig sein können. Der Landesbeauftragte ist für die Datenschutzkontrolle aller nordrhein-westfälischen öffentlichen Stellen zuständig.

Penforce Germany sagt: Der Landesdatenschutzbeauftragte verkennt die Sach- oder die Rechtslage. Mit seiner Auffassung erteilt er Behörden in NRW einen Freibrief dafür, an Reality-TV-Formaten ohne Rücksicht auf die Betroffenen teilzunehmen. Die Behörden dürften danach die Frage, ob Betroffene mit Aufzeichnung und Ausstrahlung einverstanden sind, nachträglich einem Kamerateam überlassen. Das Datenschutzrecht und die Menschenwürde der Betroffenen spielten dabei keine Rolle. So wird der Landesdatenschutzbeauftragte seinen Aufgaben nicht gerecht.

Früher hatte die Behörde noch gemeinsam mit allen anderen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zurecht Folgendes festgehalten: „Wird das Fernsehen durch zielgerichtete behördliche Unterstützung in die Lage versetzt, personenbezogene Filmaufnahmen anzufertigen, ist dies rechtlich als Datenübermittlung an private Dritte zu werten. Für einen solchen massiven Eingriff in das Datenschutzgrundrecht der Betroffenen gibt es keine Rechtsgrundlage. Der Staat, der die Betroffenen zur Duldung bestimmter Eingriffsmaßnahmen zwingen kann, ist grundsätzlich nicht befugt, Dritten die Teilnahme daran zu ermöglichen. Auch das Vorliegen einer wirksamen vorherigen Einwilligung der Betroffenen wird regelmäßig zweifelhaft sein. Für eine solche Einwilligung ist es insbesondere notwendig, die betroffene Person rechtzeitig über Umfang, Dauer und Verwendungszwecke der Aufnahmen aufzuklären und auf die Freiwilligkeit seiner Einwilligung hinzuweisen. Angesichts der Überraschungssituation sowie der mit dem staatlichen Eingriff nicht selten verbundenen Einschüchterung ist hier eine besonders sorgfältige Prüfung geboten.“ (Entschließung zum Reality-TV)

Zusammenfassung der Prüfung eines Reality-TV-Beitrags der Stadt Brühl:

(1) Kabel 1: Achtung Kontrolle: Politesse Birgit Adler-Adolph, Stadt Brühl, zeigt ihre Arbeit beim Verwarnen, Strafzettel Verteilen und beim Kontakt mit den Täterinnen und Tätern von Ordnungswidrigkeiten. Auf die Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.

(2) Penforce bittet den Landesbeauftragten um Prüfung auf Datenschutzrechtsverstöße.

(3) Der Landesbeauftragte teilt mit: Die Betroffenen haben vorab ihre Einwilligung erteilt. Ein Datenschutzrechtsverstoß liege nicht vor.

(4) Penforce bittet den Landesbeauftragten um Informationen aus der Akte zu der Angelegenheit.

(5) Der Landesbeauftragte antwortet nicht in der Frist, die das Informationsfreiheitsgesetz NRW vorsieht. Er verstößt damit selbst gegen das Gesetz, über dessen Umsetzung er als Informationsfreiheitsbeauftragter zu wachen hat.

(6) Penforce bittet die Stadt Brühl um weitere Auskunft, nachdem die Unterlagen, die der Landesbeauftragte schließlich zur Verfügung gestellt hat, keine ausreichende Aufklärung geliefert haben.

(7) Penforce stellt fest, dass es nach den internen Unterlagen der Stadt Brühl keine vorherigen Einwilligungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gegeben hat. Die Stadt hatte es als ausreichend angesehen, wenn das Kamerateam die Betroffenen nachträglich fragt, ob sie mit einer Ausstrahlung ihrer Bilder einverstanden sind.

(8) Penforce stellt dem Landesbeauftragten die Unterlagen zur Verfügung und regt eine erneute Prüfung an.

(9) Der Landesbeauftragte hält an seiner Bewertung fest, dass kein Datenschutzverstoß festzustellen ist. Er billigt damit, dass die Aufnahmen ohne Einwilligung stattgefunden haben.

Stadt Brühl verstößt gegen Gesetz - Landesbeauftragter sieht kein Problem - Penforce ist überrascht

Penforce hat der Datenschutzbehörde bei der Ermittlung des Sachverhalts auf die Sprünge geholfen. Die rechtliche Bewertung ist eindeutig, wenn man die Auffassung der Datenschutzbehörde selbst zugrunde legt: Die Stadt Brühl hat gegen das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen verstoßen. Trotzdem kann der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen keinen Datenschutzverstoß erkennen.

Penforce ist überrascht. So wird der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Aufgaben nicht gerecht.

"Penforce ermittelt" - Landesbeauftragter informiert verspätet, Stadt Brühl ist gefragt

Nachdem der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW die gewünschten Informationen schließlich doch noch zur Verfügung gestellt hatte, haben sich weitere Fragen ergeben. Da die Unterlagen Anhaltspunkte für die Annahme boten, dass die Stadt Brühl vorab keine Einwilligungen für die Aufnahmen eingeholt hatte, wie es der Landesbeauftragte fordert, hat Penforce die Stadt Brühl um weitere Auskunft aus den Akten gebeten.

Die Stadt Brühl hat fristgerecht geanwortet und Penforce einen internen Vermerk zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich, dass keineswegs Einwilligungen der "Verkehrsünder" eingeholt wurden. Vielmehr hielt es die Stadt Brühl für ausreichend, wenn das mitgebrachte Kamerateam die Betroffenen nach der Aufzeichnung fragt, ob sie mit der Ausstrahlung eines Beitrags einverstanden sind.

Penforce stellt dem Landesbeauftragten die internen Unterlagen der Stadt Brühl zur Verfügung und weist auf die Konsequenzen hin: Die Stadt Brühl hat gegen Datenschutzrecht verstoßen.

Penforce wartet gespannt auf die Antwort der Datenschutzbehörde.

Landesdatenschutzbeauftragter NRW antwortet nicht und beachtet nicht das Informationsfreiheitsgesetz

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat die Fragen und Anregungen von Penforce Germany bislang nicht beantwortet. Einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW hat der Landesdatenschutzbeauftragte, der zugleich über die Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes wacht, nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist beantwortet.

Penforce Germany geht bislang von einem Büroversehen aus und hat den Beauftragten an die ausstehende Antwort erinnert.

Stadt Brühl: Landesdatenschutzbeauftragter sieht kein Problem - Penforce hat noch Fragen

Der Landesdatenschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalen teilt mit, die Stadt Brühl habe von den beteiligten Personen beim Reality-TV mit "Parksündern" immer vorab eine Einwilligung zu Filmaufnahmen erhalten, die aufgezeichnet, aber nicht schriftlich dokumentiert worden sei. Damit sei kein Verstoß gegen Datenschutzrecht festzustellen und die Bearbeitung des Falles abgeschlossen.

Penforce Germany sagt: Die Bewertung überzeugt nicht. Penforce hat noch Fragen und hofft die Beantwortung durch den Landesdatenschutzbeauftragten:

1. Es sollen vor der Aufnahme Einverständniserklärungen der betroffenen Personen eingeholt worden sein. Bei den gezeigten Sachverhalten bedeutet dies, dass entweder
a) Personen mit hohem schauspielerischem Talent engagiert worden sind, die zunächst nach vorheriger Information über die Ordnungswidrigkeit absichtlich falsch geparkt oder - wie in einem Fall - dazu angesetzt haben und sich dann den Verstoß haben erläutern und eine Verwarnung haben aussprechen lassen (Skripted Reality) oder
b) Personen vielmehr zuerst unter Kamerabeobachtung eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, dann verwarnt worden sind und erst im Anschluss ihre Einwilligung in die weitere Verwertung der Aufnahmen erteilt haben. Letzteres erscheint wahrscheinlicher.

2. Das die Einwilligungen nur "aufgezeichnet" und nicht schriftlich dokumentiert worden sein sollen, soll datenschutzrechtlich zulässig sein. Da die Stadt die Betroffenen vor der Aufnahme um Einwilligung gebeten haben soll, sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die es nahelegen vom Regelfall der Schriftlichkeit abzusehen. Die "Aufzeichnung" legt zudem nahe, dass nicht Stadt, sondern das Kamerateam das Einverständnis dokumentiert und damit wohl auch eingeholt hat.

3. Der Landesdatenschutzbeauftragte stellt in seiner rechtlichen Bewertung darauf ab, dass Einverständniserklärungen für die Ausstrahlung im Fernsehen eingeholt worden seien. Datenschutzrechtlich kommt es aber nicht erst auf die Ausstrahlung an, sondern bereits auf die Aufzeichnung. Ob die Sendung ausgestrahlt wird und dazu das Einverständnis eingeholt wurde, ist eine Frage der Medienaufsicht, die nicht in der Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten liegt.

Stadt Brühl lässt Politesse filmen - Datenschutz prüft

Kabel 1: Achtung Kontrolle: Politesse bei der Arbeit:

Politesse Birgit Adler-Adolph, Stadt Brühl, zeigt ihre Arbeit beim Verwarnen, Strafzettel Verteilen und beim Kontakt mit den Täterinnen und Tätern von Ordnungswidrigkeiten. Auf die Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.


Ausschnitt: http://www.youtube.com/watch?v=HrwQ3Zy2Xwk [aufgerufen am 17.06.2011]

Penforce Germany hat den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.

Die Einzelheiten:
  • Die Politesse belehrt Täterinnen und Täter.
  • Die Politesse spricht Verwarnungen aus.
  • Die Politesse verfügt Verwarnungsgelder.

Penforce Germany: Privatheit schützen und respektieren

Penforce Germany ermutigt öffentliche und private Stellen, die Privatheit zu respektieren und zu schützen.

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