Der Hessische Datenschutzbeauftragte sieht kein Datenschutzproblem, erläutert aber weder, welcher Sachverhalt seiner Bewertung zugrunde liegt, noch was die wesentlichen rechtlichen Erwägungen sind.
Penforce Germany sagt: Da bleiben viele Fragen offen:
- Geht der Datenschutzbeauftragte davon aus, dass alle gezeigten Personen als Schauspieler engagiert wurden und nicht etwa JVA-Beschäftigte und Häftlinge waren?
- Geht der Datenschutzbeauftragte alternativ davon aus, dass es eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an das Kamerateam gibt? Welche?
- Geht der Datenschutzbeauftragte alternativ davon aus, dass die Datenübermittlungen nach Einwilligung stattfanden? Aufgrund welcher Erwägungen hält er Freiwilligkeit im Rahmen eines Beamten-/Arbeitsverhältnisses bzw. im Rahmen eines besonderen Gewaltverhältnissen für möglich?
Penforce Germany wartet interessiert auf die Antwort.
penforce - 25. August, 21:39
Kabel 1: Achtung Kontrolle: Zoll Selb zeigt Festnahme von Verdächtigen unter Drogen
Der Zoll Selb zeigt seine Arbeit: Unter anderem werden Personen und Kfz untersucht bzw. durchsucht. Mindestens zwei Männer stehen dabei unter schwerem Drogeneinfluss. Einer der Männer wird als Verdächtiger festgenommen und mit Handschellen gefesselt. Auf die Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.
http://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/folge/drogensuendern-spur-1.41598 [aufgerufen am 24.08.2011; voraussichtlich nur kurzfristig verfügbar].
Penforce Germany hat den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.
Die Einzelheiten:
- Dogenwischtest an kontrollierten Personen
- Taschenkontrolle, Durchsuchung einer Geldbörse
- Kfz-Durchsuchung
- Befragungen, Verwarnungen, Belehrungen
- Beschlagnahme gegenüber kontrollierten Personen
- Körperliche Untersuchung, für die ein Pflaster über einer Verletzung entfernt werden muss
Eine kontrollierte Person kann nach positivem Wischtest-Ergebnis kaum das Kfz verlassen, da sie Ihre Bewegungen nicht mehr normal kontrollieren kann und am ganzen Körper zittert. Nach der Bewertung der Zollbeamtin ist die Personen „völlig neben der Spur“ und darf „keinen Meter mehr fahren“.
- Dialog: Zollbeamter: „Also Sie haben´s in der Unterhose“, Kontrollierter: „Ja“. Es werden 20 g Crystal gefunden.
- Der kontrollierten Person werden Handschellen angelegt. Später wird gezeigt, wie die Person mit Handschellen an einer Wand-Öse gefesselt ist.
- Die Zollbeamtin erläutert, dass ein Verdacht besteht, das das Crystal für den Verkauf bestimmt ist. Ein Kommentar informiert darüber, dass mit Untersuchungshaft und möglicherweise zwei Jahren Haftstrafe oder mehr zu rechnen ist.
penforce - 24. August, 22:08
Der Landesdatenschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalen teilt mit, die Stadt Brühl habe von den beteiligten Personen beim Reality-TV mit "Parksündern" immer vorab eine Einwilligung zu Filmaufnahmen erhalten, die aufgezeichnet, aber nicht schriftlich dokumentiert worden sei. Damit sei kein Verstoß gegen Datenschutzrecht festzustellen und die Bearbeitung des Falles abgeschlossen.
Penforce Germany sagt: Die Bewertung überzeugt nicht. Penforce hat noch Fragen und hofft die Beantwortung durch den Landesdatenschutzbeauftragten:
1. Es sollen vor der Aufnahme Einverständniserklärungen der betroffenen Personen eingeholt worden sein. Bei den gezeigten Sachverhalten bedeutet dies, dass entweder
a) Personen mit hohem schauspielerischem Talent engagiert worden sind, die zunächst nach vorheriger Information über die Ordnungswidrigkeit absichtlich falsch geparkt oder - wie in einem Fall - dazu angesetzt haben und sich dann den Verstoß haben erläutern und eine Verwarnung haben aussprechen lassen (Skripted Reality) oder
b) Personen vielmehr zuerst unter Kamerabeobachtung eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, dann verwarnt worden sind und erst im Anschluss ihre Einwilligung in die weitere Verwertung der Aufnahmen erteilt haben. Letzteres erscheint wahrscheinlicher.
2. Das die Einwilligungen nur "aufgezeichnet" und nicht schriftlich dokumentiert worden sein sollen, soll datenschutzrechtlich zulässig sein. Da die Stadt die Betroffenen vor der Aufnahme um Einwilligung gebeten haben soll, sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die es nahelegen vom Regelfall der Schriftlichkeit abzusehen. Die "Aufzeichnung" legt zudem nahe, dass nicht Stadt, sondern das Kamerateam das Einverständnis dokumentiert und damit wohl auch eingeholt hat.
3. Der Landesdatenschutzbeauftragte stellt in seiner rechtlichen Bewertung darauf ab, dass Einverständniserklärungen für die Ausstrahlung im Fernsehen eingeholt worden seien. Datenschutzrechtlich kommt es aber nicht erst auf die Ausstrahlung an, sondern bereits auf die Aufzeichnung. Ob die Sendung ausgestrahlt wird und dazu das Einverständnis eingeholt wurde, ist eine Frage der Medienaufsicht, die nicht in der Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten liegt.
penforce - 24. August, 21:16
Penforce Germany sagt: Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen wird seiner Aufgabe und seinem eigenen Leitbild nicht gerecht. Trotz erheblicher rechtlicher Unstimmigkeiten hält die Behörde an ihrer Auffassung fest, dass kein Handlungsbedarf besteht. Auf die Unstimmigkeiten geht der Landesdatenschutzbeauftragte nicht ein.
TIMELINE: Der Landesdatenschutzbeauftragte benötigte für seine Prüfung 11 Monate.
Die Behörde weist darauf hin, dass Betroffene ihre Rechte selbst zu verfolgen haben und notfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchsetzen müssten. Damit wird der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen seiner Aufgabe, die Polizei in Niedersachsen zu kontrollieren, nicht gerecht. Eine Wiederholung von Filmaufnahmen von Beschuldigten und betrunkenen Inhaftierten ist zu befürchten. Prävention auch zugunsten zukünftiger Betroffener scheint für den Landesdatenschutzbeauftragten keine Rolle zu spielen. Dass damit die Menschenwürde und die informationelle Selbstbestimmung verletzt werden können, scheint die Behörde nicht zu motivieren.
Immerhin teilt der Landesdatenschutzbeauftragte mit, das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport lehne die Mitwirkung der Polizei an "Reality-Formaten" grundsätzlich ab und plane eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften. Allerdings werden sich hier zumindest Juristen fragen, welche Ausnahmen von der "grundsätzlichen" Ablehnung vorgesehen sind.
Penforce Germany wird die Angelegenheit weiter verfolgen und weitere Stellen zu den nötigen Aktionen ermutigen.
penforce - 14. Juli, 22:00
Kabel 1: Achtung Kontrolle: Häftlinge werden bei der Kontrolle Ihres Körpers, ihrer Zelle und ihrer Sachen gefilmt:
Die Beamten Andreas Schober und Jörg Bültemann und andere wurden bei ihrer Tätigkeit begleitet, die unter anderem die körperliche Kontrolle von Häftlingen sowie von deren Zellen und deren persönlichen Habseligkeiten bis ins Detail umfasst.
http://www.kabeleins.de/doku_reportage/achtung_kontrolle/videos/ganze-folgen/clip_kontrolle-im-knast_190593/### [aufgerufen am 17.06.2011; voraussichtlich nur kurzfristig verfügbar].
Penforce Germany hat den Hessischen Datenschutzbeauftragten informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.
Die Einzelheiten:
- Die Beamten holen einen Häftling aus seinem Haftraum und führen eine Leibesvisitation durch (Abtasten offen; Untersuchung ohne Kleidung hinter einem Sichtschutz).
- Der Häftling sitzt wegen eines Verstoßes gegen das BtmG seit 15 Monaten und für weitere 16 Monaten ein. Er ist krank uns soll zu einer Untersuchung ins Krankenhaus gebracht werden.
- Der Haftraum eines Häftlings wird kontrolliert. Der Häftling wird nach verbotenen Gegenständen am Körper durchsucht.
- Die Kamera begleitet die Beamten im Haftraum bei der detaillierten Kontrolle auch einzelner Gegenstände wie Kleidung, Nahrungsmittel, Toilette und Müllbeutel. Die Art und Weise der Aufbewahrung wird kritisiert.
- Der Werkstattwagen eines Unternehmens auf dem Weg in die JVA wird durchsucht.
Häftlinge werden beim Ausstieg aus einem Transportbus nach einer Verlegung gefilmt. Die abgelegte Kleidung der Häftlinge wird kontrolliert. Das Gepäck der Häftlinge wird detailliert kontrolliert. Verbotene Gegenstände (Messer, Wecker) werden eingezogen.
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Ein weiterer Haftraum wird kontrolliert. Die Beamten beschweren sich über die Luft im Raum. Die Kamera begleitet die Beamten im Haftraum bei der detaillierten Kontrolle auch einzelner Gegenstände wie Kleidung, Küchenutensilien und Poster. Verdächtige Gegenstände werden mit dem Häftling besprochen.
- Ein weiterer Haftraum wird kontrolliert. Der Häftling wird nach verbotenen Gegenständen am Körper durchsucht. Die Kamera begleitet die Beamten im Haftraum bei der detaillierten Kontrolle auch einzelner Gegenstände. Ein „Pendel“ zum verbotenen Austausch von Gegenständen wird eingezogen. Es wird angekündigt, dass ein Schadensersatzanspruch von 10 Euro (bei 40 Euro Taschengeld monatlich) geltend gemacht wird. Der Häftling wird befragt.
penforce - 29. Juni, 20:23
Kabel 1: Achtung Kontrolle: Politesse bei der Arbeit:
Politesse Birgit Adler-Adolph, Stadt Brühl, zeigt ihre Arbeit beim Verwarnen, Strafzettel Verteilen und beim Kontakt mit den Täterinnen und Tätern von Ordnungswidrigkeiten. Auf die Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.
Ausschnitt:
http://www.youtube.com/watch?v=HrwQ3Zy2Xwk [aufgerufen am 17.06.2011]
Penforce Germany hat den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.
Die Einzelheiten:
- Die Politesse belehrt Täterinnen und Täter.
- Die Politesse spricht Verwarnungen aus.
- Die Politesse verfügt Verwarnungsgelder.
penforce - 29. Juni, 20:13
Kabel 1: Achtung Kontrolle: Gerichtsvollzieher bei Vollstreckungsversuchen und Wohnungsaufbrüchen:
Gerichtsvollzieher Walter Horz (Rosbach) zeigt seine Arbeit beim Aufbrechen von Wohnungen und beim Kontakt mit verärgerten Schuldnerinnen und Schuldnern. Auf die Personen, die von den Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, wird dabei anscheinend keine Rücksicht genommen.
http://www.kabeleins.de/doku_reportage/achtung_kontrolle/videos/ganze-folgen/clip_standkontrolle-an-der-feiermeile_176383/ [aufgerufen am 02.05.2011]
Penforce Germany hat den Hessischen Datenschutzbeauftragten informiert und wartet interessiert auf das Ergebnis.
Die Einzelheiten:
- Der Gerichtsvollzieher befragt einen aufgeregten und verärgerten Schuldner an der Wohnungstür. Mit Bezug auf diesen Schuldner teilt der Gerichtsvollzieher mit, dass eine Vollstreckung dort aussichtslos ist.
- Der Gerichtsvollzieher lässt eine Wohnung zwangsweise öffnen. Die Schuldnerin oder andere Personen, die eine Einwilligung erklären könnten, sind nicht anwesend. Der Gerichtsvollzieher teilt mit, es gehe um eine eidesstattliche Versicherung wegen einer Forderung von 1000 Euro. Die Wohnung wird nach pfändbaren Gegenständen durchsucht. Dies betrifft auch den Inhalt von Schubladen. Der Gerichtsvollzieher bewertet einzelne Gegenstände und den Gesamteindruck der Wohnung.
penforce - 29. Juni, 19:58